Schule zu vergrößern. Der Grund, warum wir diesem Entwurf nicht zustimmen, ist, daß die begleitenden Umstände und auch manche Beziehungen zwischen der Schule und der beaufsichtigenden Behörde im Zusammenhang mit der Haftpflicht und der Verantwortung für die teilrechtsfähige Organisation ebenso wenig geklärt sind wie die Rechenschaftspflicht. Es gibt zwar jetzt ein Informationsrecht der Eltern, aber meiner Ansicht nach müßte dieses weitergehend ausgestaltet sein. Es müßte eine Rechenschaftspflicht auch gegenüber der Schulgemeinschaft von seiten der Schule beziehungsweise der teilrechtsfähigen Organisation geben. Diese Fragen sind nach wie vor offen.
Weiters ist die Frage offen, die ich im Ausschuß und zuvor schon in einer anderen Plenardebatte thematisiert habe. Was bedeutet das für die Organe der Schule? – Wir haben ein altes Modell von Schulleitung, mit dem man meiner Meinung nach diesen Herausforderungen in keiner Weise gerecht wird. Man wird damit nicht nur mit den finanziellen oder wirtschaftlichen Herausforderungen nicht fertig, sondern kann damit auch die zahlreichen Herausforderungen in bezug auf die Schulleitung, die schon über Jahrzehnte unbewältigt mitgeschleppt und vermehrt worden sind, nicht bewältigen. Das ist keine kleine Problematik! Doch man denkt noch immer, daß man das Problem damit löst, daß man einen bestimmt, den man verantwortlich machen kann. Das hängt auch damit zusammen, daß die Bestellung von Schulleitungen nach wie vor – das wage ich zu behaupten – weitgehend von parteipolitischen Interessen dominiert ist. Das hängt aber auch damit zusammen, daß es auch von seiten der begleitenden Kontrollbehörden wenig Impulse gibt, den Schulleitungen auf dem Weg zur Teilrechtsfähigkeit in Form einer begleitenden Unterstützung zur Verfügung zu stehen. Das bräuchten wir, dazu wäre aber eine andere Schulaufsicht notwendig, die sozusagen das Kontrollelement vermehrt verliert und statt dessen mehr Unterstützung gibt. All das ist nicht geregelt.
Ich meine aber, daß das trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung ist. Mit dem Herzen sind wir bei der Teilrechtsfähigkeit, mit dem Hirn sage ich jedoch nein zur Teilrechtsfähigkeit, weil gemäß den vorliegenden Entwürfen entscheidende Fragen ausgeklammert bleiben, die uns wichtig sind. Denn es soll dies nicht nur ein Versuch bleiben, daß sich die Schulen auf diese Art und Weise Geld beschaffen können. Das allein als Motiv würde ich als nicht ausreichend anerkennen. Ich glaube, daß es um mehr geht und auch um mehr gehen sollte. Ich will die prinzipielle Richtigkeit dessen, was Sie hier gemeinsam vorstellen und beschließen, nicht bestreiten. Für unser Dafürhalten sind jedoch noch einige Mängel darin enthalten.
Zu Berufsorientierung möchte ich folgendes sagen: Wenn auch in diesem Bereich noch einiges besser zu regeln wäre, halte ich es vom Prinzip her für richtig, daß man damit beginnt. Ich halte es – und damit schließe ich ab – in bezug auf die Schaffung der Möglichkeit, die Berufsreifeprüfung in der Berufsschule machen zu können, für richtig – das haben wir auch schon bei der Debatte betreffend die Berufsreifeprüfung gesagt –, wenn modulartige Prüfungsformen angeboten werden, und ich teile die Meinung des Herrn Kollegen Antoni, daß eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Berufsreifeprüfung die Kostenpflichtigkeit ist. Auf diesem Gebiet wird noch einiges zu tun sein.
Im Prinzip sind – wie sehr oft bei Vorschlägen der Frau Bundesministerin beziehungsweise des Ministeriums – durchaus wichtige und richtige Impulse enthalten, nicht nur im Hinblick auf die Berufsreifeprüfung, sondern auch auf die anderen Teilbereiche, die wir heute beschließen. Im Unterschied zu dem von uns heftig kritisierten Gesetz betreffend die religiösen Bekenntnisgemeinschaften, das wir vorhin diskutiert haben, gibt es hier Punkte, denen wir durchaus zustimmen können; es gibt aber auch Punkte, denen wir aus Sorge um die Zukunft der Schulen beziehungsweise bestimmter Organe nicht zustimmen können, weil in bestimmten Teilbereichen nicht ersichtlich ist, wohin das Ganze führen soll, beziehungsweise weil Mängel sichtbar werden wie beispielsweise bei der Berufsreifeprüfung. Dies werden wir durch ein differenziertes Stimmverhalten bei der Abstimmung über diese Entwürfe zum Ausdruck bringen. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)
21.30