für den letzten, gewünscht, daß er zu einer günstigeren Tageszeit stattfinden kann. Aber das verhält sich wahrscheinlich bei den anderen Materien auch so. (Abg. Schwarzenberger: Der Grund dafür war die Dringliche!) – Ja, die Dringliche war es! Sie haben es erkannt. Irgendwo muß ja der Grund dafür liegen. Es war die Dringliche.
Meine Damen und Herren! Die Debatte, die wir hier und heute führen, erinnert mich natürlich auch ein bißchen an die Debatte, die wir im Unterrichtsausschuß geführt haben, die zugegebenermaßen reichlich lustlos und kurz war. Ich meine, daß bei dieser Materie, gerade was die Teilrechtsfähigkeit betrifft, aber auch was die "Weihnachtsmann-Anträge" des Abgeordneten Höchtl betrifft, doch eine etwas ausführlichere Debatte notwendig gewesen wäre. (Abg. Dr. Höchtl: Sie unterschätzen das Problem!) – Nein, ich unterschätze das Problem nicht!
Ich beginne gleich mit den Entschließungen. Wir stimmen auch dem Drogen-Antrag zu. Ich meine nur, Herr Kollege Höchtl – und das hat mich nicht am Antrag selbst, sondern an den Ausführungen der Frau Bundesministerin betreffend die Drogenmeile vorhin irritiert –, daß wir manchmal im Denken etwas zu kurz greifen, wenn wir glauben, daß wir mit dem Versuch, die Schule unter eine Käseglocke zu setzen, schon ausreichend dafür Sorge getragen hätten, daß die Probleme von der Schule ferngehalten werden.
Ich will jetzt der Frau Bundesministerin gar nicht den guten Willen und ihre Sicht auch der Erfahrungen aus anderen Ländern absprechen. Ich möchte nur folgendes erwähnen: Ich wohne in Wien in einem Viertel, in dem es viele Schulen gibt. Nun gibt es aber auch ein Prostitutionsgesetz, in dem vorgesehen ist, daß sich rund um die Schulen eine Bannmeile erstrecken muß. Es müßte im zweiten Bezirk die Prostitution ohnehin generell verboten sein. Aufgrund der Bannmeile, die gemäß dem Wiener Prostitutionsgesetz gezogen wird, dürfte es noch weniger Prostitution geben. Man könnte sagen, daß das eine doppelte Sicherung ist. Ich werden Ihnen, Frau Bundesministerin, aber kein Geheimnis verraten, wenn ich Ihnen sage, daß genau rund um die Schule die Prostitution am meisten stattfindet.
Ich mache Ihnen jetzt überhaupt keinen Vorwurf, und ich will Ihnen auch die Erfahrungen nicht nehmen. Ich glaube auch, daß, wenn man in der entsprechenden Schule – mein Kind ist auch in diese Schule gegangen – einigermaßen mit den Problemen umgehen kann, wenn die Lehrer und Lehrerinnen das können, die Kinder daraus auch lernen können. Trotzdem ist dies keine absolut angenehme Situation.
Ich möchte jetzt abschließend noch etwas zu diesem Punkt erwähnen: Man wird mit einer Bannmeile weder in bezug auf die Prostitution noch auf die Drogenfrage des Problems, das sich dahinter verbirgt, Herr werden können. Denn was sind Drogen? – Wenn wir an Drogen denken, denken wir an die ganz klassischen Drogen, manchen fallen dann vielleicht noch die Designerdrogen ein, jedoch nicht die Drogen, die sozusagen legalisiert sind. An diese denken wir nicht, obwohl wir in diesem Zusammenhang auch darüber diskutieren müßten. Ich meine, daß es unsere Aufgabe wäre, in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Verhältnis zu schaffen, und das geschieht durch diesen Antrag durchaus. Daher können wir diesem Antrag zustimmen.
Dennoch empfinde ich weiterhin eine gewisse Irritation in bezug auf den Versuch, der Schule alles überstülpen zu wollen, und unter diesem Aspekt sehe ich natürlich auch diesen Antrag. Das ist kein Vorwurf, ich meine jedoch, daß wir uns mit diesem Problem auseinandersetzen müssen. Das betrifft diese wie auch viele andere Materien, die mit der Schule zu tun haben. Denn bereits beim nächsten Entschließungsantrag betreffend die gewaltfreie Erziehung zeigt sich dasselbe Problem. Ich bin absolut dafür, aber auch da kommt es zu einer Überforderung. Damit mache ich nun aber Punkt: Ich halte die Sache für sinnvoll, daher werden wir zustimmen, aber – und damit leite ich schon zum Schulorganisationsgesetz über – eine Überforderung gibt es in diesem wie auch in anderen Bereichen.
Ich will mich jetzt nicht allzu oft wiederholen, daher sage ich nur: Mit dem Herzen, Frau Ministerin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wissen Sie, wir haben ja auch entsprechende Anträge gestellt, sind wir bei der Teilrechtsfähigkeit als einem Versuch, die Autonomie der