Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 169

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wird, im Sinne des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden können, stelle ich diese fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit.

Ich stelle daher ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist gleichfalls die Mehrheit.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 1021 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Höchtl, Dr. Antoni und Genossen betreffend Maßnahmen für eine drogenfreie Schule.

Im Falle der Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (E 95.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Höchtl, Dr. Antoni und Genossen betreffend Erziehung zur Gewaltfreiheit.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (E 94.)

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen betreffen wird, berufe ich für 22.40 Uhr, also sogleich im Anschluß an diese Sitzung, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 22.40 Uhr

 

 


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