Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 168

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mehrheitlich so angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1015 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf stimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinheitlich der Fall. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1017 der Beilagen.

Da einige Bestimmungen des Entwurfes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, im Sinne des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden können, stelle ich diese fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls mehrheitlich und ist daher angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1017 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (E 96.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 936 der Beilagen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 937 der Beilagen.

Da auch hier einige Bestimmungen des Entwurfs betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert


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