Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 167

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Erstens: Nach dem Schulorganisationsgesetz und nach den Schulordnungen darf es in unseren Schulen keinen Alkohol geben. In Anbetracht dessen, was Frau Abgeordnete Madl hier geschildert hat, hat sie die sofortige Verpflichtung, die Schulaufsicht zu verständigen, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zweitens: Frau Abgeordnete Madl hat mir vorgeworfen, den Entwurf eines Suchtmittelgesetzes mit hinaufgesetzten Grenzwerten mitbeschlossen zu haben. – Ich stelle ganz klar und deutlich fest: Im Ministerrat wurde der Entwurf eines Suchtmittelgesetzes ohne Grenzwerte beschlossen. Die Grenzwerte wurden im Hauptausschuß über einen Vorschlag des Sozialministers und des Justizministers in einer Grenzmengenverordnung festgelegt. Ich bitte also, sich das nächste Mal vorher besser zu informieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstatter findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, zu diesem Zweck den jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehmen lassen werde.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 934 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Madl und Genossen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.

Der vorliegende Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, kann im Sinne des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ziffern 30, 31, 32 und 34 in der Fassung der Regierungsvorlage und ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich abermals die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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