Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 99

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Wenn ja, aufgrund welcher Analyse kommen Sie zu diesem Schluß?

19. Wie konnten Sie sich für eine Umgliederung des ÖBH entscheiden und diese von einem angeblich ,subalternen Offizier‘ anordnen lassen, obwohl keine dafür gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des LV-Rates erfolgt ist und die Bundesregierung keine diesbezügliche Entscheidung getroffen hat?

Wer war der dafür verantwortliche ‘subalterne Offizier’?

20. Wenn diese Weisung nicht in Ihrem Sinne war, warum wurde diese erstens mit der GZ. 65.105/003-5.2/97 versehene Weisung dann nicht zurückgezogen und zweitens warum wurde von der Sektion II ein Erlaß mit der GZ. 23.100/0185-2.1/97 herausgegeben, der den aufzulösenden Verbänden die Aufnahme von Ersatzkräften und Zeitsoldaten et cetera untersagt?

21. Wie sieht aus Ihrer Sicht die Zeitleiste für das weitere Verfahren zur Beschlußfassung einer allfälligen Umgliederung des Heeres aus?

22. Welche anderen Varianten haben Sie vor Entscheidung über die vorgeschlagene Gliederung geprüft und warum haben Sie sich gegen diese entschieden?

Werden Sie diese Varianten im Landesverteidigungsrat und im Landesverteidigungsausschuß präsentieren?

Wenn nein, warum nicht?

23. Welche Einsparungen würden sich aus den angeordneten Umgliederungen des ÖBH im Zuge der Einnahme einer neuen Heeresgliederung ergeben?

Wenn derzeit keine genannt werden können, warum haben Sie solche dann am 18. Oktober 1997 mit zirka 100 Millionen Schilling beziffert?

24. Weshalb hatte das III. Korps und die 9. PzGrenBrig, obwohl eigentlich noch nicht entschieden ist, daß diese aufgelöst werden, kein Vorschlags- und Stellungnahmerecht zu obiger Weisung?

25. Inwiefern hat sich die Geographie Österreichs geändert, daß ein vor fünf Jahren mit diesem Argument errichtetes Korpskommando heute aufgelöst werden muß?

26. Welche Gründe sprechen für die Auflösung der 9. Panzergrenadierbrigade, welche dagegen?

27. Weshalb wurde das kaderstarke Jagdpanzerbataillon 1 nicht in der Aufstellung über die prozentmäßige Befüllung der Verbände im Situationsbericht 1996 aufgelistet und somit der Prozentsatz der 9. PzGrenBrig falsch dargestellt?

28. Weshalb wurde das kaderstarke Panzerartilleriebataillon 4 in Gratkorn, das aufgelöst werden soll, nicht in der Aufstellung über die prozentmäßige Befüllung der Verbände im Situationsbericht 1996 aufgelistet?

29. Wie beurteilen Sie die Resolutionen der Landtage von Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg, sowie der Salzburger Landesregierung und der Stadt Wr. Neustadt zu den sie betreffenden Umgliederungsmaßnahmen und welchen Stellenwert haben diese im Planungsverfahren Ihres Ressorts?

30. Wie beurteilen Sie die Vorschläge des I. Korps im Zuge des Stellungnahmeverfahrens und welchen Stellenwert haben diese im Planungsverfahren Ihres Ressorts?

31. Wie beurteilen Sie die Einwendungen der Milizverbände gegen die Heeresgliederung NEU-NEU hinsichtlich der Vorhaltungen über das Abgehen vom milizartigen Charakter des Bundesheeres und welchen Stellenwert haben diese im Planungsverfahren Ihres Ressorts?


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