Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 98

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9. Sind Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung im Sinne der ,pfp-plus‘ und der ,Petersberger Aufgaben‘ durch diesen Terminus des KSE-BVG abgedeckt?

Wenn nein, sehen Sie dann einen Novellierungsbedarf im Zuge des Ratifikationsverfahrens des Amsterdamer Vertrages und der ,pfp-plus‘?

10. Wird das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs durch obige Ratifikationen materiell derogiert?

Wenn ja, durch welche Bestimmungen?

Wenn nein, warum nicht?

11. Gibt es absolute Pflichten des dauernd Neutralen gemäß den Bestimmungen des Kriegsvölkerrechtes?

Wenn nein, warum wird das in allen Bildungseinrichtungen des Bundesheeres so gelehrt?

Wenn ja, welche sind dies und welche werden von Österreich heute noch eingehalten?

Wenn keine eingehalten werden, warum ist dann das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs noch nicht formell derogiert worden?

12. Welchen Rechtscharakter hat das Übereinkommen mit der NATO vom 10. Feber 1995?

Wenn dies kein Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 B-VG ist, weshalb müssen dann zur Umsetzung der Vollziehungsmaßnahmen Staatsverträge (SOFA) abgeschlossen und warum mußte dann das KSE-BVG erlassen werden?

13. Aufgrund welcher verfassungsrechtlichen Regelung dürfen fremde Soldaten in Österreich üben?

14. Welche Kosten entstehen für Österreich durch die Teilnahme an Maßnahmen der ,pfp‘ und ,im Sinne der pfp‘ und welche Kostenschätzungen haben Sie für die Teilnahme an Maßnahmen der ,pfp-plus‘?

15. Welche Kosten würden voraussichtlich im Falle eines Beitritts zur NATO für Österreich entstehen?

16. Welchen Finanzbedarf hat das ÖBH für die nächsten zehn Jahre zur Erfüllung der im langfristigen Investitionsprogramm vorgesehenen Beschaffungen?

Ist dieser Finanzbedarf von einer Entscheidung über einen NATO-Beitritt abhängig?

Wenn ja, welche Verschiebungen würden sich ergeben?

17. Können diese Beschaffungen mit dem derzeitigen Budgetanteil am BIP (0,85 Prozent) erfolgen?

Wenn ja, wie wollen Sie die im ,MechPaket‘ beschlossenen Nachrüstungen, in der von ihnen angegebenen Zeitleiste und in dem durch auch das Einsatzkonzept vorgegebenen Umfang, realisieren?

Wenn ja, in welcher Zeitleiste sollen welche Beschaffungen im Bereich der Luftraumüberwachung, der Luftraumsicherung und der Lufttransportkapazität erfolgen?

18. Warum haben Sie eine Umgliederung des Heeres vor Feststehen des Ergebnisses des Optionenberichtes vorgesehen?

Hat sich seit der Planung oder der Umsetzung der HG-NEU (1995) das sicherheitspolitische Umfeld Österreichs grundlegend geändert?


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