Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 97

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In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Hat Österreich vor, im Rahmen der erweiterten GASP auch die Durchführung von sogenannten ,Petersberger Aufgaben‘ durch die WEU zu unterstützen?

Wenn ja, umfassen diese auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung (einschließlich Maßnahmen zur Herstellung des Friedens)?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dann dem Artikel J.7 im Entwurf des Vertrages von Amsterdam zugestimmt?

2. Ist der Beitritt zur WEU aus faktischer Sicht möglich, ohne gleichzeitig Mitglied der NATO zu werden?

Wenn ja, weshalb hat dies dann der Generalsekretär der WEU, Jose Cutileiro, am 19. April 1997 ausgeschlossen?

Wenn nein, wie beurteilen Sie dann die Aussage, daß man den Weg in die NATO über die WEU gehen müsse?

3. Sollte Österreich ihrer Ansicht nach so rasch wie möglich NATO-Mitglied werden?

Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage haben Sie Ihre Meinung diesbezüglich geändert?

4. Welche Nachteile ergeben sich daraus, daß Österreich bisher nicht der NATO als Mitglied beigetreten ist?

Wenn keine, warum haben Sie dann von solchen bei Ihrem Vortrag am 30. September 1997 vor dem Liberalen Klub gesprochen?

Wenn keine, welche Vorteile ergeben sich aus der Nicht-Mitgliedschaft?

5. Wurde die Mitgliedschaft in der NATO als sicherheitspolitische Option von den Vertretern des BMLV in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des sogenannten ,Optionenberichtes‘ vorgebracht und erläutert?

Wenn ja: welche Vorteile ergeben sich aus dieser Option?

Wenn ja, weshalb geht der Zweite NR-Präsident Dr. Neisser davon aus, daß diese Option nicht im Bericht aufscheinen wird?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Vorteile hat die Teilnahme an der sogenannten ,pfp-plus‘ gegenüber einer NATO-Vollmitgliedschaft für Österreich und wird Österreich jedenfalls an der sogenannten ,pfp-plus‘ teilnehmen?

7. Beinhaltet diese auch Kampfeinsätze zur Herstellung des Friedens auch gegen den Willen einer Streitpartei?

Wenn nein, warum werden dann ihm Rahmen dieser die Erreichung der Ziele ,Angriff‘, ,Verzögerungskampf‘ und ,Verteidigung‘ in Österreich durch die NATO überprüft?

8. Wie definiert ihr Ressort den Terminus ,Friedenssicherung‘ aus dem KSE-BVG?


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