Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 96

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sein. Gleiches gilt für die sogenannte ,Allwetterkleidung‘, die zwar in Form von Gore-Tex Jacken an die GWD von Stabskompanien ausgegeben wird, nicht aber an die Einsatzverbände der Hochgebirgsbaone oder die Jagdkommandokompanien. Grund dafür sind ebenfalls die fehlenden Budgetmittel, die dazu führen, daß bei einem MobRahmen von 120 000 Mann (plus 3 000 Mann Personalreserve) nur 60 000 Stück der oben beschriebenen Ausrüstungsgegenstände beschafft werden sollen. Dies bedeutet ebenso wie die Reduktion der Miliztruppenübungen den schleichenden Übergang auf eine Zwei-Klassen-Armee und in späterer Folge die de facto Abschaffung der Miliz.

Heeresgliederung NEU-NEU soll im Alleingang beschlossen werden

Es ist daher nicht verwunderlich, wenn Herr BM Fasslabend ohne Empfehlung des LV-Rates und ohne Beschluß der Bundesregierung mit Weisung den Auftrag zur Umsetzung von Reduktionen und weiteren Detailplanungen erteilt hat. Diese sollen ,Verdichtungen‘ bei Kommanden, Ämtern und Truppenkörpern der Friedensgliederung, aber auch bei der Einsatzgliederung erzeugen und weit über die Empfehlungen des LV-Rates von 1992 zur HG-NEU hinausgehen. Daraus folgen weitgehende Konsequenzen für das Einsatzkonzept, die Organisation und nicht zuletzt auch für die Angehörigen des ÖBH.

Als unannehmbare Eckdaten dieser HG-NEU-NEU, die keine Adaptierung im Sinne des Situationsberichtes 1996 darstellt, wurde folgendes angeordnet (GZ. 65.105/003-5.2/97):

Auflösung des III. Korps in BADEN,

Verringerung von 15 auf 5 MobBrigaden,

Verringerung der Mob-Stärke um 40 000 Mann (alle Miliz),

Auflösung zahlreicher präsenter Verbände und

die Schließung von Kasernen unbekannten Ausmaßes.

Diese vom Wehrgesetz nicht gedeckte Entscheidung, die an der verfassungsmäßig garantierten, milizartigen Struktur des Bundesheeres rüttelt, wird, da sie weder politisch akkordiert, noch in ihren Maßnahmen sachlich nachvollziehbar ist, sowohl vom Koalitionspartner als auch von allen anderen Fraktionen des Hohen Hauses – selbst von Abgeordneten des ÖVP-Klubs – abgelehnt. Auch die Landtage von Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg, sowie die Salzburger Landesregierung und zahlreiche Gemeinden haben sich gegen die angeordneten Entscheidungen ausgesprochen und entsprechende Beschlüsse gefaßt. Aber auch die Milizverbände haben massive Bedenken geäußert und von einem ,schleichenden Verfassungsbruch‘ und einer ,milizfeindlichen‘ Planung gesprochen.

Vor allem werden aber auch die gewünschten Rationalisierungseffekte nicht erreicht werden. Es ist viel mehr so, daß man davon ausgehen muß, daß durch den zu erwartenden neuen Platzbedarf, die Umschulungen, Umbau von systemspezifischen Anlagen, Trennungsgebühren, Dienstzuteilungen et cetera. (Umsetzung frühestens in zwei Jahren) und einen Sozialplan für zu übersiedelnde beziehungsweise pendelnde Kadersoldaten weit mehr Finanzmittel aufgewendet werden müssen als vor der Reform und daher von den angestrebten 100 Millionen Schilling an Einsparung keine Rede sein kann.

Diese HG-NEU-NEU wird scheitern, da sie keine entscheidenden Verbesserungen bringen wird und darüber hinaus weder von den relevanten politischen Kräften noch von der Mehrheit der Heeresangehörigen getragen wird. Diese Neugliederung klammert weiters völlig die Fragen eines spezifischen Militärdienstrechtes, einer modernen Budgetgestaltung, der ausreichenden und modernen Ausrüstung, eines gewissen Freiwilligkeitsprinzips und der Abstützung auf die Erfordernisse eines Bündnisses aus. Eine neuerliche Umgliederung in der Friedens- und Mobgliederung des österreichischen Bundesheeres (die über die Ebene der militärischen Einheit hinausgeht) ist daher ohne die grundsätzliche Entscheidung über den künftigen sicherheitspolitischen Weg Österreichs in Europa abzulehnen.


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