Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 167

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indem er sagt, daß die Kostendarstellung zu wenig beinhaltet, das heißt, daß sie den Bestimmungen des § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes nicht gerecht wird.

Die Wiener Landesregierung sagt etwa: Bei den Kosten sind Ausgaben, die für die erweiterte Prüfungstätigkeit und den damit erhöhten Verwaltungsaufwand der Datenschutzkommission anfallen, nicht angeführt. Auch das Bundesministerium für Finanzen erklärt, daß Mittel für die Errichtung und den Betrieb von EDV-Systemen fehlten, daher gebe es aus budgetärer Sicht keine Zustimmung.

Die Vorlage 767 der Beilagen fände an und für sich unsere Zustimmung, da darin wirklich jene Aufgaben enthalten sind, die für die Bekämpfung der internationalen Kriminalität unbedingt erforderlich sind, und weil die Beamten diese Gebiete auch abdecken können.

Die Regierungsvorlage 984 der Beilagen wurde allerdings im Ausschuß zurückgestellt – darin sind die Vorrechte und Immunitäten für die EUROPOL enthalten –, und zwar aus folgendem Grund: Man wollte eine gemeinsame Debatte beider Vorlagen verhindern. Diese beiden Vorlagen gehören aber nach Meinung der Freiheitlichen unbedingt zusammen verhandelt, weil auch Querverweise und Querverbindungen darin enthalten sind. Herr Kollege Leikam! Wenn Sie sich zum Beispiel die zweite Regierungsvorlage anschauen, dann sehen Sie, daß darin in Artikel 2 die Querverbindung zu Artikel 38 jener Vorlage steht, die heute hier behandelt wird. Deshalb meinen wir, daß diese beiden Vorlagen unbedingt zusammen verhandelt werden müßten.

Es gibt hiezu einige gute Bemerkungen, zum Beispiel in den "Salzburger Nachrichten", Ausgabe vom 26. November 1997, die dazu folgendes meint: Die geplante europäische Polizeibehörde EUROPOL wird ein Staat im Staate sein, der zahlreiche "Vorrechte und Immunitäten" genießen wird. ... Die Lizenz zum Schnüffeln wird demzufolge nahezu grenzenlos sein, die nationalen Behörden werden faktisch ausgeschaltet. Die Euro-Cops werden "Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie Handlungen" erhalten. Datensammlungen dürfen nicht nur von Tatverdächtigen, sondern auch von möglichen Zeugen und Opfern angelegt werden. Die elektronisch gespeicherten Daten werden "ohne vorhergehende Sondergenehmigung" quer durch Europa transferiert. Für sonstige Sendungen und Transporte dürfen "versiegelte Behälter" verwendet werden. Weiters wird EUROPOL von "jeder direkten Steuer befreit werden und keiner finanziellen Kontrolle unterliegen." – Zitatende.

Das war eine Meldung der "Salzburger Nachrichten", wobei noch die Tatsache bemerkenswert ist, daß der SPÖ-EU-Parlamentarier Harald Ettl – auch gegenüber den "Salzburger Nachrichten" – bereits einmal erklärt hat: Die geplanten Befugnisse der Euro-Cops wecken auch Ängste in den Regierungsparteien. – Und weiter heißt es: Ettl sah bereits im Juni die "Gefahr des Polizeistaates" heraufdämmern, da die EUROPOL der Kontrolle der nationalen Parlamente und des Europaparlaments entzogen sei. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund dieser beiden Vorlagen wird es im nationalen Bereich wirklich unmöglich, zum einen Kontrolle zu haben, zum zweiten werden dienstrechtliche Regelungen im nationalen Bereich normiert, und zusätzlich werden die Bediensteten der EUROPOL noch mit der sogenannten Immunität, welche in der neuen Regierungsvorlage behandelt wird, ausgestattet. Wir Freiheitlichen sehen darin keinen Sinn. Wir meinen, daß damit die Souveränität des Staates untergraben und ausgehöhlt wird, und wir wissen ja auch nicht, wie sich diese neuen gesetzlichen Regelungen überhaupt auswirken werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Noch etwas: Sogar Sie haben am 1. Dezember 1997, und zwar ebenfalls den "Salzburger Nachrichten" gegenüber, gesagt – ich zitiere –: Schlögl räumte jedoch ein, daß das Privileg der Immunität auf längere Sicht doch ein Kontrollrecht auf europäischer Ebene bedinge. – Und ein weiteres Zitat zur EUROPOL: Diese hätte "reinen Servicecharakter" und diene "dem Informationsaustausch", sei aber in keiner Weise befugt, selbst ermittelnd einzugreifen. Wenn es zu einer Ausweitung dieser Kompetenzen kommt, muß man die Immunität neuerlich überdenken, sagte Schlögl. – Zitatende.


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