Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Endlich, im dritten Anlauf, ist es geschafft: Eine Mehrheit für die Absenkung der Alkoholgrenze auf 0,5 Promille im Straßenverkehr erscheint gesichert, und damit wird auch eine langjährige Forderung der Sozialdemokraten erfüllt. (Beifall bei der SPÖ.)
Als Vorsitzender des Verkehrsausschusses möchte ich einfach danke sagen, allen innerhalb und außerhalb des Parlaments, daß sie mitgeholfen haben, daß Alkohol am Steuer nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet werden kann. Dank gebührt den vielen Initiativen, etwa der Familie Schauer-Benesch aus Salzburg, die wie viele andere durch einen tragischen Unfall einen ihrer Liebsten verloren hat, den Schülerinnen und Schülern, die mit Demonstrationen, mit Unterschriftenaktionen, mit einer Vorsprache beim Parlamentspräsidenten Unterstützung gegeben haben. Es ist weiters zu danken den Autofahrerklubs – dem ARBÖ, dem ÖAMTC, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit –, den vielen Journalisten in allen Bereichen: Mit ihrem Bemühen haben sie zu mehr Verkehrssicherheit, zu weniger Verkehrstoten und Verletzten auf Österreichs Straßen beigetragen. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Laut APA vom 11. Dezember 1997 hat Herr Klubobmann Mag. Stadler angekündigt, daß eine große Zahl von "F"-Abgeordneten heute für die 0,5 Promille stimmen könnten. Dieser Wandlungsprozeß ist beachtlich, aber, meine Damen und Herren von der FPÖ, er ist zu akzeptieren. 1994 und auch noch heuer im Sommer haben Sie eine Absenkung vehementest abgelehnt. Nun entnehme ich Ihrem Antrag, daß Sie bei über 0,5 Promille Alkohol im Blut als Blutalkoholgrenze Strafen zwischen mindestens 10 000 S und 100 000 S und den Entzug des Führerscheins über einen Zeitraum von zwei Wochen bis sechs Monaten verlangen.
Meine Damen und Herren! Diesen Spagat bringt nicht einmal eine Primaballerina zustande (Beifall bei der SPÖ), und Populismus kann sich auch gegen jenen wenden, der ihn anwendet. Es wird Ihre Angelegenheit sein, dies der Bevölkerung zu erklären, vor allem jenen Menschen, die nicht zu den Großverdienern gehören.
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Durch die Änderungen im Führerscheingesetz und in der Straßenverkehrsordnung in zwei Etappen, nämlich im Sommer und heute, haben wir nach dem Grundsatz: Wenn du fährst, trinke nicht, und wenn du trinkst, fahre nicht!, eine umfassende und sinnvolle Regelung zustande gebracht. Wir haben eingeführt, daß die 0,1-Promille-Grenze gelten soll bis zum 20. Lebensjahr für alle Besitzer des Probeführerscheins, für Fahrer von LKWs über 7,5 Tonnen, für alle Busfahrer. Neu eingeführt haben wir die 0,5-Promille-Grenze, und das ist Inhalt des Abänderungsantrages in zweiter Lesung, den ich heute einbringe.
Darin ist vorgesehen, daß es bei der ersten Übertretung 3 000 S bis 50 000 S Strafe und die Androhung des Führerscheinentzuges mit Bescheid geben soll, beim zweiten Mal innerhalb eines Jahres eine höhere Geldstrafe und mindestens drei Wochen Führerscheinentzug, und bei der dritten Übertretung innerhalb eines Jahres soll es eine noch höhere Geldstrafe und mindestens vier Wochen Führerscheinentzug sowie eine Regreßmöglichkeit geben. Diese Regreßmöglichkeit soll allerdings nur für den Fall eines dritten Deliktes innerhalb eines Jahres mit 0,5 Promille eingeführt werden, weil das nicht zu einem Geschäft für die Versicherungen werden sollte, wie das etwa der ARBÖ befürchtet.
Die 0,8-Promille-Grenze bleibt so wie bisher. Im Sommer haben wir uns doch darauf verstanden, und nunmehr nehmen wir mit der Änderung des Führerscheingesetzes auch die entsprechenden Verweisungen vor. Das bedeutet, daß es bei 1,2 Promille 8 000 S bis 50 000 S Geldstrafe und mindestens drei Monate Führerscheinentzug sowie den Regreß und eine verpflichtende Nachschulung gibt, ab 1,6 Promille eine höhere Geldstrafe, mindestens vier Monate Entzug, Regreß, Nachschulung, und außerdem muß ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle all jenen, die sich bisher bei 0,8 Promille gesetzestreu verhalten haben, danken, aber gleichzeitig auch anmerken, daß eben medizinische und psychologische Erkenntnisse eine Absenkung auf 0,5 Promille erfordern.