Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 76

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zweiter Lesung habe ich nicht für 0,8 Promille gestimmt. (Abg. Wabl: Sie sind für 0,5? Sie sind rausgegangen!) In der dritten Lesung kam es zu den Vorfällen, die Ihnen alle bekannt sind und die bei uns Zweifel an einer freien Abstimmung erweckten. (Abg. Dr. Haselsteiner: Armer Andreas! Machtloser Mensch!)

Die zweite Behauptung, die ich richtigstellen möchte, ist ... (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen.) Herr Moser hat gemeint, ich sei ungerührt vom Protest der Jugend. Dies stelle ich richtig: Ich bin, so wie jeder andere, selbstverständlich vom Protest der Jugend gerührt und habe auch Konsequenzen gezogen. (Abg. Wabl: Das ist keine Berichtigung mehr, Herr Präsident!)

Der dritte Punkt, den ich tatsächlich berichtige, ist: Ich habe – das wird Ihnen Frau Schmidt aus der Präsidialkonferenz berichten können – in keiner Weise versucht, die heutige Abstimmung zu verhindern, sondern habe mit allen anderen Parteien einen Weg gefunden, wie wir diese Abstimmung heute durchführen können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haselsteiner: Armer Andreas! Der heilige Andreas war auch ein armer! Ein Märtyrer! Traurig, wenn man sich im eigenen Klub nicht durchsetzt!)

13.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.01

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man kann es drehen und wenden, wie man will: Bei all den heftigen Emotionen, die von verschiedenster Seite aus den Parteien, die hier vertreten sind, vorgebracht wurden, ist heute die einzige objektive, sachliche, nüchterne und tatsächlich der Realität entsprechende Rede hier von Herrn Kollegen Kukacka gehalten worden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Weiters möchte ich festhalten: Ich wundere mich geradezu, daß so getan wird, als ob Alkohol am Steuer bisher als Kavaliersdelikt gegolten hätte. Festzuhalten ist, daß faktisch schon bisher bei über 0,8 Promille eindeutig und in vielen Fällen bereits unter 0,8 Promille bei Fahruntüchtigkeit die Straffälligkeit gegeben war, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Festzuhalten ist weiters: Wenn heute Krokodilstränen vergossen werden und man seitens der Freiheitlichen Partei jetzt versucht, auf einem gewissen Weg – mit Strafen bis 100 000 S in allen Bereichen – überholend zu wirken, dann halte ich fest, daß im Vergleich zu dieser Linie eine Kugel noch mehr Kanten hat, als Sie bisher hatten, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen!

Trotz aller Emotionen sei festgehalten: Es sind zwei Dinge auseinanderzuhalten, nämlich Meinungen und Tatsachen. Unbestritten und klar muß sein – das ergibt sich eindeutig aus allen Nachweisen –, daß für die Verkehrsunfallshäufigkeit und für die Schwere der Verkehrsunfälle nicht die Promille-Grenze von 0,5 oder 0,8 maßgeblich ist, sondern ein Wert jenseits von 1 Promille. Bereits bisher sollte gegolten haben: Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht! Nicht erst in Zukunft, sondern schon bisher sollte das gegolten haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Jeder, der ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, muß wissen, daß er dafür die Verantwortung übernimmt. Aber etwas mehr Verantwortung hätten schon bisher Bei- und Mitfahrer aufweisen sollen und sollten das auch in Zukunft. Mehr Verantwortungsbewußtsein ist aber auch von Gastwirten und Lokalbesitzern gefordert, meine Damen und Herren! Ich bin tief beeindruckt, wenn in einer Art Lebensbeichte Herr Kollege Peter uns für die Zukunft ankündigt, daß man quasi probeweise Alkomaten aufstellen wolle. Wer hat Sie als Sprecher der Hoteliers bisher daran gehindert, dafür Vorsorge zu treffen? (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fischer. )


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