Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 80

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den findet ein Verkehrsteilnehmer den Tod. Im Jahr 1996 waren es über 1 027 Menschen, die auf Österreichs Straßen gestorben sind, und über 49 000 wurden zum Teil schwer verletzt.

Ich verstehe da den Kurs der FPÖ überhaupt nicht. Bei diesem Zickzackkurs muß man schon einigermaßen gut drauf sein, um mitzukommen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Als 25. Redner fällt Ihnen nur noch ein, was vorher gesagt worden ist?) Wenn ich mir zum Beispiel allein den Antrag ansehe, den die FPÖ eingebracht hat, dann muß ich sagen, dieser zeigt Ihre Konfusion, liebe Frau Kollegin! Sie bringen einen Antrag zum Führerscheingesetz ein, in dem es heißt: "1. § 26 Abs. 1 bis 3 lauten". Aber da gibt es gar keinen Abs. 3 – das nur am Rande. Weiters verlangen Sie in § 26 Abs. 1 mindestens zwei Wochen Führerscheinentzug bei 0,8 Promille. Das käme aber einer Reduktion der Alkoholstrafen gleich! Wir verlangen beziehungsweise es ist jetzt schon Gesetz, daß es vier Wochen sind. Wo also ist da die Logik? – Die Ernsthaftigkeit dieser Anträge ist wirklich anzuzweifeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Rosenstingl! Ihre Aussagen stehen im krassen Widerspruch zu dem, was Sie noch vor kurzem hier im Haus gesagt haben. Ich zitiere aus Ihrer Stellungnahme vom Juni 1994, in der Sie sagten: "Es gibt nach meinem Wissen keine Untersuchung, die beweist oder aussagt, daß die Unfallhäufigkeit bei Alkoholwerten zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegt und daß daher die Absenkung von 0,8 auf 0,5 etwas Wesentliches verändern würde." (Abg. Rosenstingl: Ich habe heute nichts anderes gesagt!) Das sind Ihre Worte aus dem Protokoll, Herr Abgeordneter! (Abg. Mag. Stadler: Die bloße Absenkung bringt gar nichts!) Tatsache ist – ich muß es Ihnen wieder sagen –, daß ein gefährlicher Leistungsabfall schon unter 0,8 Promille eintritt. Das haben viele Studien bewiesen, auch amerikanische Experten haben das festgestellt. (Abg. Böhacker: Welche Studie meinen Sie?)

Meine Damen und Herren! Vor kurzem hat ein Taxilenker, der diese Diskussion am Fernsehschirm mitverfolgt, angerufen und gesagt, er sei auch voll dafür, und zwar nicht nur, weil er von Berufs wegen für 0,0 Promille eintritt, und er habe dazu eine Anregung. Diese möchte ich hier vorbringen, weil sie mir sehr wichtig zu sein scheint: die Anregung, daß alle Gastronomen und Wirte mit gutem Beispiel mithelfen und alkoholfreie Getränke in entsprechender Menge sowie billig anbieten sollen. – Ich kann diesen Wunsch nur unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn mir ein Mitbürger vor kurzem gesagt hat: Jetzt darf ich zu meinem Gulasch nicht einmal mehr ein Bier trinken!, dann muß ich betonen, diese Aussage ist sicherlich falsch, denn wir alle wissen, daß die Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Organismus je nach physiologischer Konstitution sehr unterschiedlich ist. Es ist längst kein Geheimnis mehr, daß Personen, abhängig vom Geschlecht, Alter, Gewicht und so weiter, unterschiedlich auf Alkohol reagieren.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich sagen: Gesetze sind notwendig, aber alles kann man mit Gesetzen nicht regeln. Es muß sich auch in den Köpfen der Menschen etwas verändern. Bezüglich Alkohol und Autofahren bedarf es noch sehr viel Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit. Leider nehmen Aggressivität, Rücksichtslosigkeit, Egoismus und Intoleranz auch im Straßenverkehr immer mehr zu. Das Auto wird zur Waffe. Dieser Ausformung von Gewalt muß entschieden entgegengetreten werden.

Wir haben diesbezüglich noch sehr viel zu lernen, und deshalb habe ich auch im Ausschuß angeregt, eine parlamentarische Enquete einzuberufen, die sich gerade mit diesen Fragen der Gewalt auseinandersetzt. Wir müssen eine Vielzahl von effektiven Maßnahmen für eine höhere Verkehrssicherheit in Österreich setzen. Eine sehr wichtige Maßnahme soll heute gesetzt werden, nämlich die Herabsetzung auf 0,5 Promille. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.21

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! DUI – D, U, I. Sagt Ihnen diese Abkürzung etwas? "DUI" steht in den meisten Bundesstaaten Amerikas als Warnung auf den alkoholischen Geträn


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