Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 90

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Öffentlichkeit zu reagieren, anerkenne. Wir sind es, die der Öffentlichkeit, den Bürgern und Bürgerinnen, verpflichtet sind. Wir sind Volksvertreter und -vertreterinnen. Ich schätze die Fähigkeit, einen solchen Kompromiß zustande zu bringen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben versucht, einen kleinen Beitrag dazu zu leisten. Die Freiheitlichen hingegen haben heute in ihren zahlreichen Beiträgen nichts anderes getan, als zu rechtfertigen, warum sie auf diesen Kompromißvorschlag nicht eingehen. Ich glaube aber immer noch, daß sie jetzt zustimmen werden, denn vernunftbegabte Menschen können sich der Verantwortung nicht entziehen, die Verkehrstüchtigkeit bei 0,5 Promille Alkohol im Blut zu prüfen. Ich glaube immer noch, Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen, daß Sie viel vernunftbegabter sind, als Sie hier in den letzten vier Stunden zum Ausdruck gebracht haben. Meine Damen und Herren! Was erwarten Betroffene – Angehörige von Getöteten, Verletzte, schwerst Behinderte, die Opfer waren – von uns? Sie erwarten von jedem einzelnen von uns, daß man seine eigene Verkehrstüchtigkeit, wenn man sich ans Lenkrad setzt, so einschätzen kann, daß man keine Gefahr für jemand anderen und damit auch nicht für sich selbst darstellt.

Meine Damen und Herren! Ich bin nicht gegen das Trinken. Ich schätze burgenländischen Rotwein über alles. (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Krammer. )

Meine Damen und Herren! Ich trinke Bier, ich trinke auch gerne guten Likör. Aber Alkohol in Maßen zu genießen und zu fahren, das sind zwei Dinge, die nicht zusammengehören. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher verstehe ich diese ganze Diskussion, die hier geführt wurde, überhaupt nicht. Ist tatsächlich irgend jemand im Raum, der meint, Trinken und Auto fahren sei vereinbar? Wer dieser Meinung ist, ist hier im Hohen Haus absolut fehl am Platz, denn das ist nicht verantwortliches Bewußtsein. (Beifall bei den Grünen, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dieses Verantwortungsbewußtsein ist das Thema des heutigen Tages. Meine Damen und Herren! Wenn heute die Grenze auf 0,5 Promille gesenkt wird, dann ist das ein kleiner Baustein zur Veränderung des gesellschaftlichen Bewußtseins im Zusammenhang mit Alkohol und Auto fahren. Das ist nur ein kleiner Baustein, den wir dazu beitragen können.

Meine Damen und Herren! In Österreich ist es so, daß man nicht Auto fahren darf, nachdem man Suchtmittel konsumiert beziehungsweise Medikamente genommen hat. Das einzige, was parallel zum Auto fahren erlaubt ist, ist Trinken, und zwar bis zum heutigen Tag bis zu einer Grenze von 0,8 Promille. Das ist eigentlich völlig unverständlich! Und der Gesetzgeber, wir alle, ist aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß es in diesem Zusammenhang zu einer Angleichung kommt. Da bin ich mit den Kollegen der Freiheitlichen, der ÖVP, der SPÖ absolut einer Meinung. Selbstverständlich ist es notwendig, denn die Generalprävention als solche wird nicht ausreichend sein, entsprechende Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (Abg. Kiss: So ein Unsinn!)

Darum, meine Damen und Herren, bringen die Grünen heute einen Abänderungsantrag ein, wobei ich hoffe, daß ihm einige von Ihnen die Zustimmung geben werden. Ich werde aber nicht in Larmoyanz verfallen, wenn Sie das nicht tun. Ich halte diesen Antrag für grundvernünftig, Sie vielleicht auch, und vielleicht können wir ihn im nächsten Jahr umsetzen.

Der Antrag fordert, daß der Schlüssel für die Strafgelder, die im Straßenverkehr bei Übertretungen der Straßenverkehrsordnung eingehoben werden – derzeit sind die Strafeinnahmen nur zu 20 Prozent der Verkehrsüberwachung zweckgewidmet –, geändert werden sollte, daß eine höhere Zweckbindung für die Überwachung des Verkehrs notwendig ist, und zwar zumindest 50 Prozent der Strafgeldeinnahmen. Das ergäbe ein Volumen von einer halben Milliarde Schilling jährlich. Diese Mittel würden zur Verfügung stehen, um den Verkehr besser überwachen zu können. Dazu gehört auch die künftige 0,5-Promille-Grenze (Abg. Dr. Pumberger: Suchtmittelüberwachung!), dazu gehört auch der Suchtmittelkonsum bei gleichzeitigem Auto fahren, Herr Kollege Pumberger. Das ist verboten! Gott sei Dank ist es verboten. Das muß man selbstverständlich auch kontrollieren, daher gehört es auch dazu. (Beifall bei den Grünen.)


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