Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 143

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und Männern sowie der Rolle der Frau in der modernen Berufs- und Arbeitswelt und dem partnerschaftlichen Gedanken in der Familie. (Beifall bei der SPÖ.)

Zwei weitere Punkte im Zusammenhang mit dem Familienlastenausgleichsgesetz: Die Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe wurde von ursprünglich 27 auf 26 Jahre gesenkt. Und weil es immer wieder vorkommt, daß aufgrund einer Schwangerschaft und Geburt eines Kindes eine Berufsausbildung, vor allem im Fall eines Studiums, nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, gibt es nun in Ausnahmefällen eine Verlängerung bis zum 27. Lebensjahr.

Weiters hat uns die Praxis gezeigt – darüber waren wir betroffen und bestürzt –, daß im bisherigen Verlauf des Jahres 1997 die Zahl der Untersuchungen zum Mutter-Kind-Paß gesunken ist, und zwar im Ausmaß von 10 bis 15 Prozent, je nach Region.

Wenn heute kritisiert wird, daß Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds für die Informations- und Aufklärungsaktion zur Verfügung gestellt werden sollen, dann verstehe ich das nicht. Denn gerade Frau Madl hat in der Ausschußsitzung gemeint – sie zeigt zwar jetzt Desinteresse am Thema, aber sie hat es wiederholt gesagt –, daß insbesondere jüngere Mütter es verabsäumen, ihre Kinder untersuchen zu lassen. (Abg. Madl: Das habe ich nicht gesagt! Nein!) Sie hat das nicht begründet und hat es wahrscheinlich mit der Jugendlichkeit gekoppelt. Sie hat auch gesagt, das beruhe auf mangelnder Information dieser jüngeren Mütter. Aber da schließt sich der Kreis: Wir wollen eine Informationsaktion auch für die jüngeren Mütter, und damit hätten die jüngeren Mütter die Information, von der Sie, Frau Abgeordnete Madl, behaupten, daß sie sie nicht haben. Da beißt sich also die Katze in den Schwanz.

Wir können nur ausgestattet mit entsprechenden Mitteln Aktionen starten, um Eltern zu diesen im Bereich der Vorsorgemedizin wichtigen Untersuchungen zu motivieren. 21 Untersuchungen – ich habe das verifiziert – entsprechen einem Wert von 8 600 S, 21 Untersuchungen für Mutter und Kind. Ich denke, daß diese Vorgangsweise durchaus gerechtfertigt ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Rosemarie Bauer und Steibl. )

17.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

17.49

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Selbstverständlich: Obwohl ich diese Stellungnahme faktisch schon im Ausschuß – wahrscheinlich wortgleich – abgegeben habe, muß ich mich noch einmal mit Ihnen, Herr Minister, über die Schulbuchaktion und deren "Neugestaltung", wie Frau Kollegin Mertel gesagt hat, deren "qualitativer Weiterentwicklung" auseinandersetzen. Frau Kollegin Mertel! Dieser "qualitativen Weiterentwicklung" kann ich beim besten Willen und auch beim besten Bemühen nicht folgen. (Abg. Dr. Mertel: Entschließungsantrag!)

Das ist keine Weiterentwicklung, sondern eine Rückentwicklung der Schulbuchaktion in Richtung Familieninkasso, das nichts mehr mit der ursprünglichen Systematik zu tun hat – auch diese haben wir kritisiert –, nämlich mit dem Selbstbehalt. Vor zwei Jahren erfolgte die Einführung des Selbstbehaltes mit der Argumentation: So schauen die Familien und die Kinder besser auf ihre Schulbücher, die ihnen gehören. Die Schulbücher bleiben bei ihnen, und so bekommen sie eine bessere Beziehung zum Eigentum. – Das schaut jetzt ganz anders aus!

Jetzt fängt das Schuljahr damit an, daß man zunächst einmal einen "Selbstbehalt" – unter Anführungszeichen – bezahlt, einen Familienbeitrag zur Schulbuchaktion (Abg. Dr. Mertel: Es geht nicht um die Abwicklung, es geht ums Buch!) , Frau Kollegin Mertel. Nachdem man diesen Beitrag bezahlt hat, der unabhängig von der Zahl der empfangenen Schulbücher und gleich hoch ist, egal ob man vier oder zehn neue Schulbücher bekommt, muß man im Laufe der zwei oder drei darauffolgenden Wochen mitteilen, ob man diese Schulbücher zu behalten gedenkt oder ob man sie in der Schulbibliothek abliefert. Dies am Anfang des Jahres, nicht am Ende des Schuljahres, sondern des Kalenderjahres!


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