Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 144

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Wir haben im Ausschuß darüber diskutiert, daß eine entsprechende Vorlaufzeit notwendig sein wird. Das Schuljahr beginnt im September, und ein paar Wochen nach Schulbeginn habe ich zu melden, daß die Schulbücher abgegeben werden. Manchmal wird es derselbe Zeitpunkt sein, zu dem man den Beitrag für die Inkassoaktion zahlt.

Das ärgert mich. Das hat überhaupt nichts mehr mit der ursprünglichen Konzeption zu tun. Das ist keine Schulbuchaktion mehr, auf die Sie stolz waren und eigentlich auch stolz sein konnten, durch die jedem Kind in Österreich unabhängig von der materiellen Situation der Eltern Gratisschulbücher zur Verfügung gestellt wurden.

Da hat es natürlich bei der Abwicklung Probleme gegeben. Wir haben auch kritisiert, daß die Schulbuchverlage die Schulbücher etwas zu großzügig ausgestattet haben, daß einiges, was die Vielzahl von Schulbüchern betrifft, geschehen ist, was in diesem Umfang oder in manchen Bereichen nicht notwendig war, was man auch hätte korrigieren können. Man könnte die Arbeitsbücher in manchen Bereichen auch etwas rückentwickeln in Richtung Lehrbücher, und und und. Manches war denkbar, aber es ist ein anderer Weg in Richtung Selbstbehalt gegangen worden.

Jetzt betreiben Sie allerdings keine Weiterentwicklung des Selbstbehaltes, sondern jetzt machen Sie eine Schulbuchaktion mit Leihbuchcharakter und statten diese noch mit einem Inkasso aus. Herr Familienminister! Was mich besonders ärgert, ist, daß die Alleinerzieherin denselben Beitrag wie Sie zahlen muß – nicht jetzt auf die Person bezogen, aber das hat überhaupt nichts mehr mit dem sozialen Charakter zu tun, den die Schulbuchaktion einmal hatte. Nicht, daß ich Ihnen Ihr Einkommen oder mir oder uns das Einkommen neiden würde, aber es ist darauf hinzuweisen, daß jemand, der es sich leisten kann, genau den gleichen Beitrag bezahlt wie jener, der sich diese Beiträge nur schwer leisten kann, noch dazu für Bücher, die nur zum Teil im Eigentum verbleiben und in der Regel oder in manchen Fällen wieder zurückwandern. Und das ist ein Problem.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich nicht sagen, daß es sich dabei um eine qualitative Weiterentwicklung handelt, es sei denn, man empfindet die Einführung einer Schulbuchsteuer – und das ist es im Prinzip – als qualitative Weiterentwicklung. Es geht in diese Richtung. Schulbücher unterliegen einer besonderen Besteuerung, unabhängig von der sozialen Situation; man kann auch "Schulbuchbeitrag" dazu sagen, dann klingt es ein bißchen neutraler. Ich sage es etwas deutlicher: Schulbuchsteuer oder Familieninkasso. (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Bartenstein. )  – Nein, es ist kein Selbstbehalt, Herr Minister. Denn trotz des Selbstbehalts – das habe ich versucht, mit Ihnen schon im Ausschuß zu diskutieren; das hat durchaus auch in dem von Ihnen ursprünglich intendierten Sinn etwas mit selbst Behalten zu tun; das ist im Wort enthalten – ist jetzt das Selbst-Behalten nicht mehr gewährleistet, jetzt geht es in eine Leihbuchaktion über, Sie nennen es etwas euphemistisch "Schulbibliothek", und da ist das Selbst-Behalten nur mehr untergeordnet.

Meine Damen und Herren! Ich halte das für eine falsche Entwicklung, und das hoffe ich hiemit deutlich unterstrichen zu haben.

Die anderen Änderungen, die wir im Familienbeihilfegesetz vornehmen, halte ich für positiv. Sie folgen einer Anregung, die wir schon vor einem Jahr diskutiert haben. Es hat einen freiheitlichen Antrag gegeben, auch Vorstöße von uns in die Richtung, daß eine ungerechte Behandlung aufgehoben werden soll, auch die Liberalen haben sich dafür ausgesprochen und jetzt – und das halte ich für positiv, das sollte man durchaus erwähnen – auch die beiden Regierungsparteien.

Womit ich nicht einverstanden sein kann – und das war auch im Ausschuß schon so –, ist die Ablehnung des Antrags, der vom Liberalen Forums eingebracht wurde, und auch – ich sage es noch einmal deutlich, damit es auch im Protokoll nachzulesen ist – die Verweigerung der Familienbeihilfe für ausländische Mitbürger. Das verstößt gegen geltendes Recht, und zwar entweder deswegen, weil den ausländischen Mitbürgern der Unterhaltsabsetzbetrag gestrichen wird, oder deswegen, weil ihnen die Familienbeihilfe gestrichen wird. Sie wissen das, Herr


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