Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 179

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Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das bezweifle ich, weil ich der Meinung bin, daß durch diese Bestimmung die EuGH-Judikatur umgangen wird. Das wird auch durch die Ansicht des Generalanwaltes der EU und Dr. Birkenfeld, Richter beim Bundesfinanzhof München, bestätigt. Jene Gemeinden, die im Vertrauen auf die jetzige EU-Gesetzeslage ihre Budgets danach ausgerichtet haben, werden in Zukunft schwer belastet, weil die geltend gemachten Vorsteuern an das Finanzamt zurückbezahlt werden müssen. Nicht nur Gemeinden, auch Unternehmen werden zurückzahlen müssen.

Meiner Meinung nach stellte die bisherige Gesetzeslage eine stille Investitionsförderung durch den Staat dar. Diese wird damit abgeschafft. Herr Staatssekretär! Ich wollte nur darauf aufmerksam machen – und das habe ich durch Vorgespräche und Vorinformationen bestätigt bekommen –, daß ich berechtigte Zweifel daran habe, daß dieses Gesetz nicht angefochten werden wird. Die Effizienz der Finanzverwaltung wird durch diesen Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes eine Steigerung erfahren, und dem Finanzminister werden dadurch auch keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Ich hoffe, daß der Herr Finanzminister der Gewinner sein wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haselsteiner: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet! – Heiterkeit beim Liberalen Forum.)

20.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Diese Annahme ist nicht richtig, sondern Herr Abgeordneter Mag. Trattner ist als nächster zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter Trattner! Ich kann Ihnen nur eine Minute Redezeit einräumen. Bitte.

20.05

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Sie haben zwar hervorragende Beamte im Finanzministerium, aber die Behauptung, daß diese Änderung des Umsatzsteuergesetzes keine materiellen Auswirkungen haben wird, kann nicht stimmen. Auch Ihre Mitarbeiter im Finanzministerium können die Höhe des aus dieser Optionsbegünstigung resultierenden Vorteils nicht ad hoc beziffern. Deswegen ist das, was Sie hier behauptet haben, einfach unrichtig, denn: Warum haben Sie dann die Gesetzeskraft auf 31. Dezember 1994 zurückdatiert? – Sie haben sie deshalb zurückdatiert, damit die Vorsteuerbeträge jetzt in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr lukriert werden können. Deswegen haben Sie das gemacht. Das ist eine reine Anlaßgesetzgebung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem vom Gewerkschaftsbund! Bei den "kleinen" Mitarbeitern greift man gleich in die Tasche, aber bei einem Projekt mit einem Ausmaß von mehreren hundert Millionen Schilling (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) , das eine alleinige Begünstigung für zwei Herren ist, die die österreichische Bankenlandschaft regieren, nämlich Randa und Konrad, verfahren Sie so. Dafür fehlt uns wirklich jegliches Verständnis. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.07

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zu einem Punkt der finanzgesetzlichen Änderungen kurz Stellung zu nehmen, nämlich zu folgendem: Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Bundesvermögen.

Dabei geht es vor allem darum, daß die bundesstaatliche Studienbibliothek Linz nun an das Land Oberösterreich zurückgegeben werden soll. Der Grund dafür ist eine Dividendenzahlung der Wohnungsanlagengesellschaft in Linz, kurz WAG genannt, an den Eigentümer.

Ich habe mich aus dem Grund zu Wort gemeldet, weil man an diesem Beispiel sehr deutlich sehen kann, daß ein Eigentümer eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens dann, wenn er mehr als 5 Prozent an Dividende herausnimmt, dazu gezwungen werden kann, den Betrag, den er zuviel lukriert, wieder in diese Gesellschaft einzubringen.


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