Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 180

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Ich darf Herrn Kollegen Stummvoll daran erinnern, daß wir noch einen gemeinsamen Antrag offen haben, und zwar betreffend die Verschmelzung von drei gemeinnützigen Baugesellschaften. Es haben größte Bedenken geherrscht – auch von seiten des Kollegen Firlinger –, daß da Bundesvermögen womöglich verschleudert werden könnte.

An diesem exemplarischen Beispiel – Herr Kollege Firlinger, denken Sie ein wenig mit mir mit! – sehen wir, wie stark das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wirkt, wenn jemand vermeint, aus Geldern aus dem wohnwirtschaftlichen Kreislauf mehr an Dividende herausnehmen zu können, als laut Gesetz erlaubt ist, nämlich 5 Prozent des Kapitals.

Dieses Beispiel zeigt, daß wir ohne weiteres in einer vernünftigen Form – Kollege Schwimmer hat das in einer Presseaussendung bestätigt – diese drei derzeit noch im Besitz des Bundes befindlichen Gesellschaften so verschmelzen können, daß als Vorteil für die Mieter eine effizientere Verwaltung, weniger Mietkosten und letztendlich weniger Verwaltungskosten herauskämen. Es kann niemand – auch in Zukunft nicht – aus diesen Gesellschaften mehr lukrieren, als es laut WGG erlaubt ist. Da haben wir den besten Beweis dafür. Sie wollten ja eine Stellungnahme des Rechnungshofes zu dieser Frage haben. Wir brauchen keine Stellungnahme des Rechnungshofes, denn da ist der Beweis dafür gegeben, daß das ganz einfach nicht geht. Wir könnten daher dieser Verschmelzung ruhigen Gewissens zustimmen. – Ich danke herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Khol: Jakob, 2 Minuten!)

20.09

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zur kritischen Anmerkung des Kollegen Haselsteiner, die Änderung des Börsegesetzes käme spät genug, muß ich sagen: Ja, das stimmt! Das sollten wir zugeben! Auch daß es lesbarer sein sollte, ist zu unterstreichen.

Dennoch sollte man festhalten, daß die durch dieses Gesetz bewirkte Modernisierung und Deregulierung der bisherigen Börsenkammerstruktur auch eine Erhöhung der Flexibilität schafft, daß damit mehr Transparenz der notierten Unternehmen erreicht wird, da diese künftig Quartalsberichte vorzulegen haben. Letztlich wird es – das ist unbestritten – durch dieses neue Börsekammergesetz eine Stärkung des österreichischen Kapitalmarktes geben.

Zum zweiten Punkt, zum Wertpapieraufsichtsgesetz, möchte ich festhalten, daß die Kosten im internationalen Vergleich – so wie sie beantragt und vorgesehen sind – zu hoch sind. Da ist eine verursachergerechtere Kostenaufteilung notwendig. Es kann wohl nicht so sein, daß in der Bundesrepublik Deutschland eine Meldung Kosten von 4 S verursacht, in Österreich aber 10 S. Wir sollten uns auch in diesem Bereich dem kostengünstigeren Standard anpassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)

20.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kaufmann. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Khol: 20 Minuten, bitte!)

20.11

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Selbstverständlich, Herr Klubobmann. (Abg. Dr. Stummvoll: Wehe!) – Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einige Anmerkungen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen.

Es war ja ursprünglich beabsichtigt, im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz auch § 67 Einkommensteuergesetz zu regeln und klarzustellen, daß Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, tatsächlich mit dem begünstigten Steuersatz besteuert werden. Es herrschte aber allgemein die Meinung, daß diese Klarstellung nicht notwendig sei. Die bisherige Verwaltungs


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