Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 86

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weniger häufig gesetzt werden als im Osten des Landes. (Abg. Dr. Lukesch: Warum eigentlich nicht, Frau Kollegin?)

Wenn nun Frau Abgeordnete Madl – sie ist es, glaube ich, gewesen – beziehungsweise die "F" im Gleichbehandlungsausschuß schon Angst gehabt hat, daß hier Politbüros installiert werden, und andererseits der Vorschlag gekommen ist, man sollte sich doch das oberösterreichische Beispiel genauer ansehen, dann frage ich mich schon: Wenn eine Frau, die sich verletzt fühlt, die glaubt, daß sie anhand eines Gleichbehandlungsgesetzes recht bekommen sollte, Rat und Tat bei einer Landesrätin sucht, die sehr wohl einer Partei angehört (Abg. Aumayr: Dort sitzt eine Juristin!) , dann weiß ich nicht, ob die Unabhängigkeit in diesem Ausmaß gegeben ist. (Abg. Aumayr: Nein, dort sitzt eine Juristin, Frau Kollegin!) Sie haben gesagt: eine Juristin, die Frau Landesrätin und noch jemand. Ich habe ja zugehört! (Abg. Aumayr: Die Landesrätin stellt die Institution zur Verfügung, die Ressourcen, und dort sitzt eine Anwältin!) Okay, danke für Ihre Auskunft.

Andererseits möchte ich sagen, daß es sehr wohl einen guten Grund hat, wenn man Regionalbüros installiert – so wie es jetzt geplant ist –, weil es um Spezialisierung geht, weil, wenn eine Frau die Gleichbehandlungsanwältin, die Regionalanwältin, aufsucht, es ja nicht automatisch darum geht, daß sie ein kontradiktorisches Verfahren anstrebt. Es geht um Hilfe und darum, festzustellen, ob es sich überhaupt um einen Tatbestand handelt, der rechtlich verfolgt werden kann. Es geht auch darum, aufzuzeigen und Signale zu setzen, daß es kein Kavaliersdelikt ist, wenn Frauen diskriminiert werden. Dabei, meine ich, ist die Regionalanwaltschaft nicht die schlechteste Einrichtung. Überlegen Sie sich das vielleicht noch einmal! (Beifall bei der SPÖ.)

Noch einmal zum Thema Regionalanwaltschaften: Ich bin froh darüber – wir haben lange dafür gekämpft –, daß jetzt endlich der erste Schritt gemacht worden ist, daß der Posten einer Gleichbehandlungsanwältin geschaffen wird. Weitere sollen und werden folgen. Das ist schon von Frau Ministerin Prammer gesagt worden und steht auch in den Berichten. – Gut so.

Ich möchte nur noch kurz zwei weitere Punkte ansprechen. Erstens wird nun auch geregelt, daß Auskunftspersonen, die vor die Gleichbehandlungskommission geladen werden, Anspruch auf Reisekostenvergütung haben. Das finde ich richtig, und es ist auch wichtig für die Sachverhaltsdarstellung, damit ein Sachverhalt wahrheitsgetreu wiedergegeben werden kann und die Aussagen entsprechenden Einfluß auf eine etwaige Entscheidung haben.

Ein meiner Ansicht nach sehr wichtiger und wesentlicher Punkt bei der Novellierung dieses Gesetzes ist noch jener, daß eine Klarstellung in bezug auf sexuelle Belästigung dahin gehend erfolgt, daß die sexuelle Belästigung durch Dritte explizit – das heißt also, nicht nur, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin sexuell belästigt, sondern auch dann, wenn die Belästigung vom Kunden oder Arbeitskollegen ausgeht – in diesem Gesetzentwurf enthalten ist, die Schuldhaftigkeit jedoch nicht unbedingt gegeben sein muß. Das halte ich für eine wichtige Maßnahme.

Die Frage der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Problem, das einige Feministinnen sozusagen als Steckenpferd betreiben. Ich möchte dies an einem Beispiel illustrieren: Mir ist vor einigen Tagen zu Ohren gekommen, daß man, wenn man die Nummer 1611 anrief, bisher immer folgendes hören konnte: Platz soundso, Klappe X meldet sich, und dann hieß es: "Auskunft". – Nun, bei der Post und Telekom Austria ist es aber so, daß, wenn man beispielsweise in Tirol die Nummer 1611 wählt, die Telefonistin mit freundlicher Stimme fragt: "Was kann ich für Sie tun?" – Durch diesen Satz allein fühlen sich offensichtlich nicht wenige Österreicher – vor allem nächtens – dazu aufgefordert, anzügliche Bemerkungen und Obszönitäten, mit denen die Telefonistinnen konfrontiert werden, von sich zu geben. Das zeigt einerseits ein eigenartiges Sittenbild unsere Gesellschaft und wirft andererseits die Frage auf: Wie kommen die Telefonistinnen dazu, sich solche Äußerungen anhören zu müssen? – Daher ein Aufruf an die Post und Telekom Austria, diesen Satz vielleicht – ich hätte auch nicht gedacht, daß das ein mißverständlicher Satz sein könnte – umzuformulieren, alle "Mißverständnisse" auszuräumen, damit so etwas nicht mehr passieren kann.


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