Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 85

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Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr ist zum Thema Frauen sehr oft und sehr intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert worden, und ich stelle immer wieder fest, daß die Rechte der Frauen zwar gerne in den Mund genommen werden, daß Frauen zwar immer mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Geschehens gestellt werden, daß aber das, was dahintersteckt an Ideen, was auch tatsächlich an Bekenntnis da ist, zum Teil sehr große Widersprüchlichkeiten enthält. Ich persönlich habe es schon einmal hier im Hohen Haus gesagt, und ich möchte mich da wiederholen: Nicht jede gutgemeinte Maßnahme muß schon automatisch gut sein.

Aus diesem Grund ist es notwendig, all diese Vorschläge, diese Überlegungen in die Diskussionen miteinzubringen, aber vorweg zu schauen: Geht es tatsächlich in die Richtung, in die wir gehen wollen, und können wir mit den einzelnen Maßnahmen tatsächlich auch das Ziel erreichen? Und dann stellt sich natürlich die große Frage: Wie sieht dieses Ziel aus, das wir formuliert haben und das jede und jeder einzelne für sich formuliert hat? Ich habe es für mich formuliert, und die Wünsche der jungen Frauen sagen es sehr eindrucksvoll: Die jungen Frauen bekennen sich in einem übergroßen Ausmaß zu ihrer Berufstätigkeit, zu einer Berufstätigkeit, die nicht nur phasenweise, sondern zeit ihres Lebens aufrecht sein sollte. Daß sie daraus natürlich auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ableiten, ist klar.

Geben wir diesen Frauen vor allen Dingen die Chance, in ihrer Berufstätigkeit zu bleiben und gar nicht erst die Gefahr eingehen zu müssen, womöglich durch einzelne, nicht klug überlegte Schritte oder Maßnahmen ins Out gedrängt zu werden. Wir brauchen Maßnahmen, um sie in ihren Berufswelten, an ihren Arbeitsplätzen, in ihrem Fortkommen, in ihren Aufstiegschancen zu festigen. Dann, glaube ich, haben wir auch der Forderung Rechnung getragen, die die jungen Frauen an die Politik stellen, nämlich der Forderung der Berufszentriertheit, der Forderung, daß sie selber genauso ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf Beschäftigung haben. Dieses Recht soll wohl im Mittelpunkt all dessen stehen, und dazu brauchen wir auch diese heutige Gleichbehandlungsgesetznovelle, dazu brauchen wir auch eine große Gleichbehandlungsgesetznovelle.

Ich wiederhole hier mein Angebot und meine Vorstellungen, jetzt nach dieser Beschlußfassung sehr rasch auch mit den einzelnen Parteien Kontakt aufzunehmen, einmal die Nachricht darüber zu vernehmen, was an Wünschenswertem da ist, und hier eine sehr zügige Debatte zu führen, um dieses Jahr 1998 wirklich auch dazu zu nützen, mit der großen Gleichbehandlungsgesetznovelle nicht nur weiterzukommen, sondern auch einen Schlußpunkt setzen zu können.

Ein weiteres großes Projekt, eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz des Bundes, sollte auch 1998 das Licht der Welt erblicken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.07

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch ich bin sehr froh darüber, daß wir heute die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beschließen. Daß damit einhergeht, daß eine Regionalanwältin in einem Bundesland installiert wird – auch darüber bin ich froh. Und daß dies in Tirol, in Innsbruck sein wird, das freut mich ganz besonders, aber nicht nur aus lokalchauvinistischen Gründen, sondern auch aus sehr sachlichen Gründen.

Diese sachlichen Gründe möchte ich hier kurz darstellen. Ich habe mir die Zahlen angesehen: Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben zusammen ungefähr gleich viele Einwohner wie Wien. Wenn ich mir dann ansehe, wie viele Menschen diese Gleichbehandlungsanwaltschaft in letzter Zeit in Wien in Anspruch genommen haben, dann sieht es so aus, daß die Wienerinnen die Gleichbehandlungsanwaltschaft – also Rat, Hilfe, Begleitung – neunmal so oft in Anspruch nahmen wie die Frauen und Männer in den anderen Bundesländern.

Hier ist Handlungsbedarf gegeben, denn es kann ja wirklich niemand ernstlich meinen, daß die Diskriminierungstatbestände, die dieses Gesetz regelt, in den westlichen Bundesländern


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