Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 101

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Da ich nicht glaube, eine rechtliche Änderung in den nächsten Wochen und Monaten durchführen zu können, bin ich davon ausgegangen, daß man mit den Verantwortlichen der Webster Universität die entsprechenden Möglichkeiten sondiert und überlegt, wie eine praktikable Lösung gefunden werden kann. Und wenn wir diese Möglichkeit gefunden haben, wollen wir auch gleichzeitig versuchen, unter Umständen eine rechtliche Änderung zu machen.

Herr Abgeordneter Kiss! Ich habe vor einigen Wochen bereits zugesagt, daß die Auswirkungen des neuen Fremdenrechts und des neuen Asylrechts ungefähr nach zehn Monaten, zwölf Monaten einer gemeinsamen Begutachtung unterworfen werden, und wenn wir sehen, daß gewisse Dinge nicht praktikabel sind, egal von welcher Seite man diese Dinge sieht, sollten wir versuchen, eine entsprechende Novellierung der beiden Gesetze einzuleiten.

Mit den Vertretern der Webster Universität hat am 25. November aufgrund der Anfrage des Liberalen Forums ein Gespräch stattgefunden, und ich glaube, daß ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden konnte. Ich möchte nur aus dem Brief zitieren, den wir am 27. November 1997 von der verantwortlichen Direktorin bekommen haben. Sie schreibt: Die Lösung, die Sie uns angeboten haben, ist für uns äußerst zufriedenstellend, und wir danken Ihnen sehr für Ihre Bemühungen, den derzeit betroffenen Studierenden zu helfen. Bei unserer nächsten Besprechung, die jetzt irgendwann im Jänner stattfindet, werden wir Ihnen ein paar Vorschläge darlegen, wie wir Ihnen in bezug auf den Status der einzelnen Studierenden die höchstmögliche benötigte Sicherheit gewährleisten können. Wir respektieren Ihre Verantwortlichkeit in Sachen Sicherheit und sind davon überzeugt, Ihren Anforderungen, aber auch den Anforderungen der Webster Universität entsprechen zu können. (Abg. Dr. Kier: Welche Lösung ist das, wenn sie gesetzeskonform ist?)

Wir versuchen, über die Zuwanderungsquote, über die Quote im Bereich der sich privat Aufhaltenden eine Lösung zu finden und dafür die entsprechende Zustimmung zu bekommen. Das ist die Zwischenlösung, die wir als praktikabel empfinden. So haben die wenigen Studierenden – Sie haben recht, Herr Abgeordneter Kier, daß es nur wenige sind, die von dieser Lösung betroffen sind – die Möglichkeit, über die Webster Universität in Österreich zu studieren. Wir werden versuchen, im Laufe des Jahres 1998 eine entsprechende gesetzliche Möglichkeit zu finden, die gewährleistet, daß künftig diese Frage, die eine geringe Anzahl an Studierenden betrifft, zu keinem Problem mehr wird. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich habe mit der Worterteilung deswegen gezögert, weil nach Artikel 57a GOG die Wortmeldung eines Ministers nicht zwingend ist und daher auch nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muß. Wir haben aber in der Präsidialsitzung vom 10. Oktober 1996 Einvernehmen darüber erzielt, daß bei Kurzdebatten über Anfragebeantwortungen zunächst der Antragsteller beziehungsweise ein Abgeordneter, der das Verlangen unterzeichnet hat, das Wort ergreift. Daran soll in der Regel die – erste – Wortmeldung des zuständigen Regierungsmitgliedes anschließen. Das habe ich im Kopf gehabt, und das war der Grund für mein Zögern, aber der Herr Minister war ohnehin bereit dazu.

Wir gehen in der Rednerliste weiter. Die Redezeiten betragen nun 5 Minuten. Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

15.14

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kier! Es ist zweifelsfrei zulässig, wenn Sie in der Bewertung der Anfragebeantwortungen Unterschiede erkennen. Aber eines soll gleich vorweg klargestellt sein: Es gibt in der Auseinandersetzung mit diesem Thema keine Widersprüche, Herr Kollege Kier! Nein, es gibt keine Widersprüche. (Abg. Dr. Kier: Lesen Sie die Anfrage an Einem!)

Was bei Betrachtung an Notwendigkeit vorliegt, ist erstens: Klarerweise ist diese Frage nach den Studierenden der Webster Universität zum einen nach bildungspolitischen Überlegungen zu beantworten und zum anderen – so wie auch die Anfrage an den Herrn Innenminister gerichtet wurde – auf der Grundlage der Fremdengesetze zu beantworten. Es ist jedermann hier im


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