Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 113

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nachten – in Österreich eine Welle ausgelöst, wo in der Politik so etwas, wie man es jetzt auf neudeutsch gerne nennt, wie "Handlungsbedarf" geortet wurde. Alle direkt und indirekt betroffenen Ressortchefs, vom Kanzler über den Innenminister bis zum Jugendminister, haben Handlungsbedarf geortet und festgestellt, daß jetzt in Österreich – ah!, der Herr Bundesminister Mag. Schlögl ist da, ich habe ihn nicht begrüßt, ich habe nur auf die Regierungsbank geschaut – schnell gehandelt werden muß.

Es schien so, als hätte die Koalitionsregierung aus der leidigen Sache rund um die 0,5-Promille-Abstimmung im Nationalrat – leidig in dem Sinn, daß das ja über Jahre verzögert wurde, bis es dann doch zu einem positiven Ende gekommen ist – gelernt. Die ersten Berichte, die es über die Erfahrungen gibt, zeigen, wie recht die Damen und Herren, die sich dafür eingesetzt hatten – nicht die Damen und Herren im Nationalrat, sondern jene, die auf die Straße gingen –, hatten.

Eine ähnliche Stimmung und eine ähnliche Situation gab es rund um die tragischen Vorfälle in den letzten Jahren. Es war nicht ein großer Unfall, sondern es waren mehrere Vorfälle, bei denen – und das ist das Stichwort – mit legalen Waffen Menschen in Österreich schwer zu Schaden gekommen sind, und zwar so schwer, daß es mehrere Tote gegeben hat. Wohlgemerkt, meine Damen und Herren: mit legalen Waffen! Menschen, die berechtigt sind, eine Faustfeuerwaffe zu besitzen, sie zu Hause zu haben, haben in Ausnahmesituationen zum Teil schwerste Verbrechen verübt. Welcher Schluß wurde aus dieser Situation in der Politik gezogen? – Da gehört etwas geändert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Weihnachten schien es, als würden während der Weihnachtsfeiertage die Köpfe rauchen und als würden wir uns bereits nach Weihnachten mit dieser Problematik beschäftigen. Ich weiß wohl, daß der geortete Handlungsbedarf unterschiedlich intensiv war. Aber niemand – vor allem nicht der Innenminister – hat gesagt: Es ist in Österreich alles in Ordnung! Der Innenminister war einer der vehementesten Vertreter jener, die gesagt haben: Jetzt muß weiter etwas geschehen.

Die Grünen haben vor Weihnachten, darauf hoffend, daß Sie das, was Sie versprechen, tatsächlich umsetzen, einen Entschließungsantrag eingebracht, in welchem sie dargelegt haben, was ihre Absicht bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieses sogenannten Handlungsbedarfs ist: Die Grünen wollen ein generelles Waffenverbot im Sinne eines generellen Verbots für den Erwerb, die Einfuhr, den Besitz und auch das Führen von Schußwaffen.

Wir Grünen wollen – und da sind wir realistisch – selbstverständlich für bestimmte Gruppen Ausnahmen von diesem generellen Verbot des privaten Waffenbesitzes. Wir wollen Ausnahmen für Mitglieder traditioneller Schützenvereine. Wir wollen auch Ausnahmen für Sportschützen. Wir wollen Ausnahmen für Menschen, die von Berufs wegen Waffen zu tragen haben, wie Angehörige von Schutz- und Wachgesellschaften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen selbstverständlich auch Jägern nicht das Recht nehmen, Waffen zu besitzen. Es wäre doch wohl ein bißchen weltfremd, würde man auch diesen Gruppen den Waffenbesitz generell untersagen wollen.

Aber Bedingung für diese Ausnahmen ist für uns selbstverständlich, daß ein besonderes Augenmerk auf das gelegt wird, was das Wesentliche ist, nämlich auf den Umstand: Was passiert mit Waffen von Sportschützen und von Jägern und von Wachpersonal, wenn sie nicht dabei sind, sie in Ausübung der Tätigkeit, für die sie sie haben, zu verwenden? Dann müssen sie nämlich so sicher aufbewahrt werden, daß es möglichst gänzlich verhindert werden kann, daß sie mißbräuchlich verwendet werden. Mir erscheint es logisch, daß ich, wenn ich eine Angehörige beziehungsweise ein Mitglied eines Schützenvereines bin, die Waffe nur im Schützenverein gebrauche, nämlich dort, wo ich damit schieße, und daß die Waffe dann im Schützenverein in entsprechenden Räumlichkeiten verwahrt wird. Ähnliches gilt für Sportschützen, und ähnliches gilt auch für Wachpersonal.

Bei Jägern sollte man auch ein Auge darauf haben, die Zahl der Langfeuerwaffen, die sie besitzen dürfen, zu beschränken. Es ist nicht ganz einsichtig, daß Jäger solche Waffen in unbegrenzter Zahl besitzen dürfen.


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