Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 143

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Vorfälle von Dezember, als ein Polizist in Salzburg offensichtlich Daten an den Parteivorsitzenden der FPÖ weitergegeben hat. Dieser Polizist ist auf einem Parteitag der FPÖ als großer Held gefeiert und vom Parteivorsitzenden der FPÖ dazu beglückwünscht worden, daß er offensichtlich – offensichtlich! – Amtsmißbrauch begangen hat. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wieso? Es gilt noch immer die Unschuldsvermutung!)

Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, daß sich meiner Ansicht nach Abgeordneter Haider in diesem Fall auch der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze schuldig gemacht hat. Es ist nicht ohne Belang, wenn eine öffentliche Person, ein Politiker, den Amtsmißbrauch, der da offensichtlich stattgefunden hat, nicht nur billigt, sondern sogar gutheißt, lobt und gleichzeitig auch alle anderen Polizisten auffordert, im gegebenen Fall diesen Amtsmißbrauch zu wiederholen. (Abg. Scheibner: Gerade die Grünen sagen das!) Nichts anderes hat Herr Abgeordneter Haider bei diesem Parteitag der FPÖ gemacht!

Laut § 281 StGB ist jemand zu bestrafen, der Personen zur Mißachtung von Gesetzen auffordert oder dies gutheißt. (Abg. Scheibner: Ihr seid ja schon verurteilt worden! – Abg. Wabl, zu Abg. Scheibner: Das ist falsch! Nicht verurteilt worden!) Herr Jörg Haider hat diesen Datenklau ausdrücklich gebilligt beziehungsweise als richtig, rühmlich und nachahmenswert hingestellt. Daher frage ich Sie, Herr Justizminister: Sind im Zusammenhang mit diesen Äußerungen des Herrn Jörg Haider auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – es handelt sich ja um ein Offizialdelikt – eingeleitet worden, die Herrn Jörg Haider betreffen? Ist die Staatsanwaltschaft, sind die Justizbehörden da tätig geworden? Nimmt man zumindest das Bedürfnis der Bevölkerung nach Datensicherheit in diesem Zusammenhang ernst? Es ist keine Kleinigkeit, wenn ein Parteichef mit Unterlagen über Bürger in diesem Land fuchteln und sagen kann: Ich kann mir alle geheimen Unterlagen des Innenministeriums besorgen!

Herr Innenminister! Damit komme ich schon zu Ihnen. Wir hatten ja das Vergnügen, auch in einem Ausschuß darüber zu debattieren. Ich kann Ihnen nur folgendes sagen: Dieser Unterausschuß ist ja geheim, und ich bin mir nicht einmal sicher, ob nicht schon die Erwähnung, daß er getagt hat, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses bedeutet. Und mich hat es schon hart getroffen, als ich am nächsten Tag, nachdem wir uns in diesem Ausschuß getroffen haben, in "NEWS" mehr Informationen über den Vorgang lesen konnte, als ich im Ausschuß in Erfahrung bringen konnte.

Ich spreche Sie, Herr Innenminister, nicht wegen dieser kleinen Angelegenheit betreffend diesen Unterausschuß an, sondern weil ich in diesem Zusammenhang – ich sage das auch öffentlich – von Ihnen erwarte, daß Sie allen anderen Datenmißbräuchen aus den letzten Jahren, die vor allem von führenden Funktionären der Freiheitlichen Partei – meist war es Parteivorsitzender Jörg Haider – entweder begangen oder unterstützt worden sind, nachgehen.

Ich erwähne nur folgendes: In einem Bericht des "Standard" aus dem Jahre 1995 ist klar geworden, daß die Anschuldigungen in bezug auf Sozialschmarotzerei, die Herr Jörg Haider gegenüber einem jugoslawischen Staatsbürger gemacht hat, nicht nur unwahr sind, sondern überdies aus Unterlagen der Fremdenpolizei stammen. Die Fremdenpolizei hat damals ihrerseits in diesem Zusammenhang eine Anfrage – Sie werden das alles noch schriftlich von mir bekommen – bei den Sozialversicherungsträgern gemacht. Die Sozialversicherungsträger haben die von der Fremdenpolizei geforderten Auskünfte aus datenrechtlichen Gründen zu Recht verweigert, was zur Konsequenz hatte, daß das Schreiben von seiten der PVArb mit der Verweigerung dieser Datenauskunft in einem FPÖ-Wahlkampfjournal veröffentlicht wurde. – Das ist der eine Punkt.

Im Mai 1996 – das ist der andere Punkt – präsentierte Parteivorsitzender Haider auf einer Pressekonferenz in Klagenfurt die Tonbandaufzeichnung eines Gesprächs, das der Mitarbeiter des Herrn Nationalratspräsidenten Fischer, Bruno Aigner, geführt hat, und erklärte, diese Aufzeichnung des Telefongesprächs von Bruno Aigner habe er von der Staatspolizei. Die Staatspolizei hat Herrn Jörg Haider irgendwie irgendwo irgendwann ein Telefongespräch zugespielt. Ich weiß nicht, ob es irgendeine Aufzeichnungspflicht von Gesprächen gibt, die Pressesprecher des Parlamentspräsidenten führen. Vielleicht ist auch die andere Seite – es war ein kurdischer Gesprächsteilnehmer – überwacht worden.


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