Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 142

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Ich möchte mich zu Beginn dieser Debatte an den Herrn Justizminister wenden, auch wenn das noch nicht das eigentliche Thema betrifft. Ich möchte Ihnen zunächst einmal meine Achtung aussprechen für Ihr Vorgehen beziehungsweise jenes der Justizbehörden im Fall Gross, in dem nach 50 Jahren, nach 50 Jahren, in denen die Justiz nichts gemacht hat, in denen sie mit dem Herrn Gross als Gutachter kooperiert hat, nach 50 Jahren des Schweigens, der Mißachtung von Vorwürfen, von klaren Vorwürfen, auch von beweisbaren Vorwürfen, die Justizbehörde – und das ist nicht einfach in diesem Fall, das gebe ich zu – den Mut gefunden hat, Vorerhebungen wegen Mordverdachts gegen den Arzt und Psychiater Heinrich Gross einzuleiten.

Dafür verdienen die Justizbehörden tatsächlich Achtung, denn es ist dies eine Auseinandersetzung mit sich selbst, mit der eigenen Arbeit und mit einem Mitglied, nämlich mit Herrn Gross, der ja auch für diese Justizbehörden gearbeitet hat.

Ich möchte aber nicht verhehlen, Herr Justizminister, daß ich die Befürchtung habe, daß sich – so wie dies bei sehr vielen Verfahren ist; ich komme darauf noch zu sprechen, denn das betrifft dann wirklich den Sicherheitsbericht – auch dieses Verfahren beziehungsweise die Vorerhebungen gegen Dr. Gross in die Länge ziehen werden und daß die Behörden, wie das schon in der Vergangenheit der Fall war, glauben, manches erledige sich durch Zeitablauf. Ich würde das für nicht gut finden. Ich glaube, Dr. Gross, aber auch die Justiz haben es notwendig, dieses Verfahren zu führen – nicht, damit Dr. Gross hinter Schloß und Riegel kommt – er ist ein alter und wahrscheinlich kranker Mensch –, sondern damit die Justiz diesen Akt der Selbstreinigung vollzieht.

Ich komme aber nun, weil ich diese Befürchtungen habe, auch auf etwas anderes zu sprechen. Dieses In-die-Länge-Ziehen von Verfahren ist nicht zufällig in einem Bereich besonders stark ausgeprägt, nämlich dort, wo es um die Verfolgung von rechtsextremen Straftaten in diesem Land geht. Herr Justizminister! Ich verweise darauf: Es gibt nicht nur den Fall Gross, es gibt auch den Fall Lachout, wo über zehn Jahre eine Person die Justizbehörden narren konnte und in Hunderten Eingaben, wie Sie auch in einer Anfragebeantwortung uns gegenüber klargelegt haben, die Justizbehörden auf Trab gehalten hat. Nach zehn Jahren erklärt leider wieder einmal ein Gutachter diesen Herrn Lachout für unzurechnungsfähig, und ein Richter schließt sich – Gott sei Dank darf er diesen Akt schließen! – dieser Auffassung an. Damit kann eine rechtsextreme Szene in Österreich einen Triumph feiern, weil ein Verfahren, in dem es um eine Gaskammerleugnung gegangen ist, nicht zu Ende gebracht wurde.

Ich verweise darauf, daß es in Salzburg einen Herrn Polacek gibt, der Gott sei Dank schon im Jahre 1993, nachdem er von der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich ausgewiesen wurde, in Österreich von den Sicherheitsbehörden wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angezeigt wurde. Dieses Verfahren gegen Herrn Polacek, eines wegen Gewalttaten aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesenen Rechtsextremisten, kann bis heute nicht vor Gericht kommen, weil es offensichtlich einen Staatsanwalt in Ried gibt, der glaubt, er müsse nach wie vor ermitteln und ermitteln, ob es sich da wirklich um nationalsozialische Wiederbetätigung handelt, und zwar vier oder fünf Jahre lang. Herr Justizminister! Das ist unhaltbar! Das ist ein Skandal, der durch nichts zu rechtfertigen ist!

Herr Polacek ist nicht irgend jemand, sondern er hat in all den Jahren seither ganz bewußt eine rechtsextreme Szene in Oberösterreich, Salzburg und Bayern ausgebildet und ins Feld geschickt, damit er sozusagen sein Lebenswerk vollenden kann, damit junge rechtsextreme Neonazis herangezogen werden. Und er ist sehr aktiv in dieser Szene, wie ja auch eine neuerliche Hausdurchsuchung, die von den Sicherheitsbehörden veranlaßt wurde, beweist.

Herr Justizminister! Ich glaube, gerade weil dieser Sicherheitsbericht ja auch aussagt, daß die Anzahl der rechtsextremen Straftaten zurückgegangen ist, wäre es notwendig, daß die Justizbehörden die Verfolgung rechtsextremer Straftaten etwas ernster nehmen, als das einige – einige, aber Gott sei Dank nicht alle! – tun.

Ich komme jetzt auf einen anderen Punkt zu sprechen, in dem auch die Justiz gefordert ist. Es ist dies ein sehr heikler Punkt, er betrifft das Thema Datensicherheit. Ich verweise auf die


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