Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 190

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In dieser Entscheidung geht es um die Diskriminierung homosexueller Menschen aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen. – Ich glaube nicht, daß das ein taugliches Instrument ist, um die Emotionen zu kalmieren und ideologischen Argumente, die in unserer Debatte eine große Rolle gespielt haben, wesentlich zu entschärfen. Rechtspolitisch ist es jedoch von großer Relevanz.

Denn Österreich droht ebenfalls Kritik seitens des Europäischen Gerichtshofes und auch von der Kommission, und die ist nicht angenehm. "Angenehm" ist kein Rechtsterminus und kein politischer Begriff. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte damit aber ausdrücken, daß ich – und nicht nur ich allein – Österreich vor dieser Schande bewahren möchte. Deshalb unser Vorstoß bei den Sozialversicherungsgesetzen. (Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

22.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

22.01

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann mich im wesentlichen den Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen.

Wir haben in letzter Zeit schon öfters darüber diskutiert, daß es tatsächlich eine massive Schlechterstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Lebensgemeinschaften gibt. Ich denke in diesem Zusammenhang auch an die zuletzt geführte Diskussion hinsichtlich der Frage eines Eintritts in Bestandverträge im Mietenrecht. Sie erinnern sich vielleicht noch: Der OGH hat ein Erkenntnis gefaßt und ausgesprochen, daß von der Interpretation der Lebensgemeinschaft, wie sie im Mietrechtsgesetz als Nachfolgegrund in ein Mietrecht vorgesehen ist, nicht abgeleitet werden kann, daß dieses Recht auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gilt, und er hat den Gesetzgeber mehr oder weniger unverblümt – wie man es ausdrücken könnte – aufgefordert, sich ausdrücklich zu erklären.

Auch ich meine, daß es notwendig ist – ich darf das für meine Fraktion sagen –, einen entsprechenden Entwurf zu beschließen, und wir haben bereits einen eingebracht. Man erkennt, daß diese Maßnahme gerechtfertigt ist, insbesondere dann, wenn man die Tragik der Situation im gegenständlichen Fall in Betracht zieht: Es gibt erhöhte Pflegebedürftigkeit auch von AIDS-Kranken, und ich denke mir, daß es natürlich dann zu einer Notsituation kommt, wenn nach etwa drei bis fünf Jahren einer der Partner stirbt und der andere die Wohnung verlassen muß. – Solchen Situationen wird man mit der derzeit geltenden Regelung nicht gerecht.

Gleiches gilt auch für sozialversicherungsrechtliche Normen: Hiebei geht es um die Frage, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, daß für den Fall, daß der Partner des Versicherten erkrankt, die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen erbringen muß, wiewohl das Gesetz ausdrücklich vorsieht, daß dies in sonstigen Lebensgemeinschaften sehr wohl der Fall ist.

Ich meine, daß es notwendig ist, bei dieser Gelegenheit den gesamten Fragenkomplex noch einmal anzudiskutieren. Das gilt insbesondere auch für § 209 Strafgesetz, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es vor drei Monaten ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Abg. Dr. Khol: Der Europäischen Kommission für Menschenrechte!) gegeben hat, in welchem in bezug auf England ausdrücklich festgehalten wird, daß eine unterschiedliche Ansetzung des Schutzalters bei Männern und Frauen sachlich nicht gerechtfertigt ist. Darüber kann man sich nicht ganz einfach hinwegsetzen. Daher sollten wir diese Diskussion jetzt wiederaufnehmen.

Ich komme hiemit schon zum Schluß: Ich meine, daß dieser Ansatz positiv ist. Er wird daher von der Sozialdemokratischen Partei unterstützt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

22.04

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie in diesem Hause hinlänglich bekannt, kann ich den Vorrednern nicht zustimmen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite