Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 193

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Sie können offenbar "Familie" nicht definieren. (Abg. Mag. Stadler: O ja!) Ihrer Ansicht nach gehören ja Kinder dazu. Was ist dann ein kinderloses Ehepaar in Ihrer heilen Welt? (Abg. Dr. Graf: Das ist eine Ehe!)  – Dem Ehepartner müßten Sie dann auch die Mitversicherung nehmen. Würden Sie diese Linie konsequent vertreten, dann würde ich Sie ernst nehmen. So handelt es sich einfach nur um ein Scheinargument, und das ist noch dazu kein "heiliges". – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.15

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kier, Sie bekommen von mir in aller Kürze eine Definition zur Familie. Zunächst einmal gehen wir Freiheitlichen in unserer programmatischen Vorstellung davon aus, daß man von Familie im Gegensatz zu Partnerschaft – egal, ob sie ehelich verfaßt ist oder nicht – erst dann sprechen kann, wenn ein Kind dazukommt. Eine Familie ist eine Partnerschaft bestehend aus Mann und Frau – egal, ob ehelich verfaßt oder nicht – plus Kind, das heißt, es tritt eine zweite Generation dazu. (Abg. Dr. Karlsson: Und alleinerziehende Mütter?)

Lassen Sie mich ausreden, Frau Kollegin Karlsson! Das ist sozusagen der idealtypische Fall der Familie. Darüber hinaus gibt es noch den Fall, daß – das ist sozusagen die empirische, soziologische Befindlichkeit – eine Mutter oder auch ein Vater mit dem Kind eine Familie bilden kann. Entscheidend ist aber, daß eine zweite Generation dazukommt. Das ist die Definition der Freiheitlichen von Familie. Diese haben wir für uns getroffen und programmatisch entschieden.

Die zweite Frage ist jene, ob das Sozialversicherungsrecht auf Familie oder auf Angehörige abstellt. Da hat Herr Kollege Pumberger recht: Es stellt auf Angehörige ab. Angehöriger ist derjenige, der entweder durch Eheband, das heißt also durch ein rechtliches Band – es geht nämlich der Frau Kollegin Stoisits darum, das rechtliche Band anders zu definieren – oder durch ein Blutsband miteinander verbunden ist; der ist angehörig. Somit trifft unsere Rechtsordnung die Entscheidung darüber. (Abg. Dr. Kier: Das ist falsch!) Wir Freiheitlichen sehen überhaupt keine Veranlassung, an dieser Definition des Begriffes "Angehöriger" zu rütteln oder davon abzugehen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Und Adoption!) Adoption ist das rechtliche Band.

22.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema liegen nicht vor.

Ich weise den Antrag 616/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu .

17. Punkt

Erste Lesung des Antrages 625/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich beginne nun mit der Debatte über die erste Lesung des Antrages 625/A – gleichfalls von Frau Kollegin Stoisits eingebracht – betreffend Änderung der Bundesverfassung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Stoisits.

22.16

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! In aller Kürze: In zwei Wochen wird im Rahmen des Verfassungsausschusses der 20. Bericht der Volksanwaltschaft diskutiert werden. Ich erhoffe mir im Verfassungsausschuß bezüglich Stellung der Volksanwaltschaft, Erweiterung der Möglichkeiten der Volksanwaltschaft und Wünsche, die von der Volksanwaltschaft selbst an die Abgeordneten – zumindest an mich als


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