Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 198

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Das derzeit geltende Staatsbürgerschaftsgesetz hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Wir können europaweit auf eine sehr erfolgreiche und anerkannte Politik verweisen. Das Gesetz nimmt auf die Interessen der österreichischen Bevölkerung Rücksicht, kommt aber auch den Bedürfnissen jener Menschen entgegen, die in Österreich eine neue Heimat gefunden haben.

Dennoch soll jedes Gesetz – wann immer die Möglichkeit und Notwendigkeit dazu besteht – verbessert werden, und daher treten auch wir von der SPÖ für Änderungen ein. Allerdings gehen die Änderungsvorschläge der Grünen ein wenig an der Realität vorbei, wie die Punktation der Kollegin Stoisits gezeigt hat, doch werden wir noch im Detail sehr ausführlich darüber diskutieren.

Unserer Meinung nach liegen die Hauptpunkte für die Reformen in der Vereinheitlichung der Zugangszeiten und im Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wir Sozialdemokraten treten für eine Erleichterung der Situation von Asylberechtigten ein. Wir werden – und das soll man immer wieder verdeutlichen – unseren Status als Asylland weiter aufrechterhalten. Politisch Verfolgte werden auch in Zukunft in Österreich Hilfe bekommen. Unsere Vorschläge zeigen Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein, weil sie in gleichem Maße die Interessen der Österreicher und auch der Ausländer berücksichtigen.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist unserer Auffassung nach nicht nur einer von vielen Schritten einer erfolgreichen Integration, sondern der letzte. Wir sehen keinen Grund, von der bisherigen Praxis abzugehen.

Doppelstaatsbürgerschaften sollen so wie bisher nur in Ausnahmefällen verliehen werden, nicht in der Regel.

Wir treten, wie gesagt, für einen fairen, respektvollen Umgang mit allen Menschen in unserem Lande ein, und wir werden auch in Zukunft daran festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

22.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.35

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei etwas genauerer Betrachtung des Antrages der Grünen muß man zu dem Schluß kommen, daß die Grünen offenbar das Staatsbürgerschaftsgesetz mit Weihnachten verwechseln, denn frei nach dem bekannten Weihnachtslied "Macht hoch die Tür, das Tor macht weit" wollen sie das Staatsbürgerschaftsgesetz ändern. Auch mit Pfingsten – um im Bereich der christlichen Feiertagen zu bleiben – möchte ich ihr Ansinnen vergleichen, und zwar als reziprokes Pfingstwunder: Anstatt vom Heiligen Geist erleuchtet zu werden, scheinen die Grünen mit diesem Antrag von allen guten Geistern verlassen zu werden (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), denn was sich in diesem Antrag verbirgt, meine Damen und Herren, ist ein Anschlag auf den derzeitigen Rechtsstaat (Beifall der Abgeordneten Dr. Khol und Dr. Stummvoll ), und ich werde an zwei Beispielen exemplarisch begründen, warum das so ist.

Der Antrag der Grünen ist zum ersten eher eine Groteske. Sie wollen nämlich eine semantische Änderung erreichen. Hören Sie alle zu, die Sie sich mit diesem Antrag nicht befaßt haben! Das Wort "Fremder" soll ersetzt werden durch die Wortfolge "Person nicht österreichischer Staatsbürgerschaft". Frau Stoisits, das ist in meinen Augen eine semantische Manipulationsstrategie (Abg. Mag. Stadler: Was ist das noch einmal?), denn wenn Sie nur dieses Wort ändern wollen, dann ändern Sie damit noch nicht das Problem. Sie wollen das Wort "Fremder" negativ besetzen, damit Sie es später ändern können. Wie wollen Sie das weiterspinnen? Wie wollen Sie "Fremdenverkehr" definieren? Ist das ein Verkehr mit einer "Person nicht österreichischer Staatsbürgerschaft" (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), oder wie wollen Sie das fortsetzen? Sie sehen, meine Damen und Herren, wie grotesk dieser Vorschlag eigentlich ist. (Beifall bei der ÖVP.)


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