Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 64

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Beginnen wir aber mit Kapitel 2, den gesundheitspolitischen Leitlinien, und schauen wir uns einmal die Regierungserklärung vom Jahre 1990 an. Da steht: Die Aufgaben der nächsten Jahre und Jahrzehnte liegen nun darin, jedem Bürger das ganze Spektrum des Leistungsangebotes – von den Spitzenleistungen bis zur Sicherung eines Lebensabends in Würde – zu garantieren. Als konkretes Beispiel wurde übrigens bereits 1990 der Gesundheitsplan gefordert – also schon seit mehr als sieben Jahren!

In der Regierungserklärung vom November 1994 heißt es: Österreich verfügt zwar über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, aber es verlangt bereits auch nach einer intensiven Beachtung der Ökonomie.

In der Regierungserklärung vom März 1996 wird schließlich die umfassende Reform des gesamten österreichischen Gesundheitswesens gefordert. Die Bundesregierung erklärt sich bereit, trotz 100-Milliarden-Schilling-Konsolidierungsprogramm 12 Milliarden Schilling für eine fällige und notwendige Strukturreform aufzuwenden. – Meine Damen und Herren! Keine Rede mehr davon, daß dem Bürger das gesamte Leistungsspektrum garantiert wird.

Dieser März 1996 steht für die Reform. Worauf basiert die Reform? – Wie wir in der Regierungserklärung gehört haben, darauf, daß das Gesundheitssystem zu teuer ist. – Welche Zahlenpirouetten, meine Damen und Herren! Einmal heißt es offiziell: Im Jahr 1995 werden für die Gesundheit 227 Milliarden Schilling ausgegeben – also rund 9,7 Prozent des BIP. Seit kurzem wissen wir aber – so steht es ja auch im Gesundheitsbericht –, daß es sozusagen bereinigt, EU-konform 189 Milliarden waren; also rund 8,1 Prozent des BIP. Wir sind im internationalen Vergleich von Platz 3 auf Platz 14 abgerutscht. In Nagano waren wir besser!

Aber es gibt noch weitere Kuriosa, richtige oberösterreichische Schmankerln, und zwar auf dem Arzneimittelsektor. Es wird berichtet, daß 1995 rund 68 Prozent aller zugelassenen Humanarzneimittel der Rezeptpflicht unterlagen. Nimmt man die Zahl der nach dem AMG registrierten Arzneimittel abzüglich der von vornherein bereits rezeptfreien, erhöht sich der Rezeptanteil auf 94 Prozent.

Zudem geht man beim Arzneimittelsektor für 1995 von einem Selbstbehalt von 17 Prozent aus. Bei der Berechnung wurden aber nur Arzneimittelausgaben der Sozialversicherungen ohne Berücksichtigung der Rezeptgebühr herangezogen. Das bedeutet, es ergibt sich in Wirklichkeit ein Selbstbehalt von 20,3 Prozent. – Die genauen Zahlen können Sie bei mir selbstverständlich einsehen.

Österreich ist also von der 3. Stelle auf die 14. Stelle abgerutscht. Es waren 68 Prozent oder 94 Prozent der Arzneimittel rezeptpflichtig. Es waren 17 Prozent oder 20 Prozent Selbstbehalt. Bitte, wen kümmert es, auf welchen statistischen Grundlagen unser Gesundheitswesen basiert?

Rufen wir uns noch einmal die Regierungserklärungen von 1990 bis 1996 ins Gedächtnis: Zuerst war vom umfassenden Leistungsangebot die Rede und dann nur noch von der Ökonomie und der Finanzierbarkeit.

Was hat man gemacht? – Man hat aufgrund einer Fehleinschätzung – politische Konsequenz, Frau Ministerin! – politischen Druck ausgeübt, um das zu machen, was einige unter Gesundheitspolitik verstehen, nämlich unter dem Vorwand des so übermäßig teuren Gesundheitssystems echte Reformen zu unterlassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie war das mit dem 1990 geforderten Gesundheitsplan? – Er besteht aus dem österreichischen Krankenanstaltenplan, und die Umsetzung scheitert an den Widerständen der Regionen. Er besteht aus dem österreichischen Großgeräteplan und gehört schon lange revidiert, weil zum Beispiel CTs beileibe kein Großgerät mehr erfordern, sondern billiger als eine Durchleuchtung sind. Er besteht aus dem Niedergelassenen-Plan, dem Pflegebereichs-, Rehabilitations- und Ambulanzplan.

Seit sieben Jahren wird dieser Gesundheitsplan gefordert. Wissen Sie, was im Gesundheitsbericht 1997 zu lesen ist? – Hier wird Grundlagenarbeit geleistet. Seit sieben Jahren Grund


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