Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 11

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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie zur 110. Sitzung des Nationalrates in dieser Gesetzgebungsperiode begrüßen und diese Sitzung eröffnen.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Aumayr, Schaffenrath, Dr. Mertel, Silhavy, Dr. Löschnak und Dr. Fuhrmann.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für die heutige Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend Vertretung von Regierungsmitgliedern folgende Mitteilung gemacht:

Der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner wird durch Herrn Bundesminister Dr. Fasslabend vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde. Wir beginnen um 9.01 Uhr mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage gelangt nicht zum Aufruf, da die Frau Abgeordnete, wie Sie gerade gehört haben, entschuldigt ist.

Die 2. Anfrage ist jene der Frau Abgeordneten Dr. Moser an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie. Ich bitte die Frau Abgeordnete, die Frage zu formulieren. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Danke, Herr Präsident.

Herr Bundesminister! Meine Frage ist ein Überbleibsel aus der Fragestunde vor einem Monat, aber umso mehr Gewicht hat Ihre Antwort nach dem erfolgreichen Abschluß dieser Verhandlungen. Meine Frage lautet:

187/M

Welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus der österreichischen Verfassung für die Familiensteuerreform?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Moser! Natürlich hat sich die Situation in den letzten Wochen insofern entscheidend verändert, als die beiden Koalitionspartner zu einer politischen Einigung betreffend die Familiensteuerreform 1998 gekommen sind, aber Ausgangspunkt dieser Überlegungen war unter anderem das Erkenntnis der Verfassungsrichter, die im wesentlichen festgestellt haben, daß zumindest die Hälfte dessen, was Österreichs Familien, was Österreichs Eltern für ihre Kinder an Unterhalt aufzuwenden haben, steuerfrei zu stellen ist.


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