Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Bundesminister, bitte.Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Nein. Ich kenne entsprechende Überlegungen, ich kenne eine entsprechende Studie, die von der Arbeiterkammer durchgeführt wurde. Darüber kann diskutiert werden, aber als Familienminister muß ich zwei Fragen stellen. Erstens: Ist eine alternative Finanzierungsmethode gegenüber der bisherigen Finanzierung – 4,5 Prozent Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds – eine Finanzierung, die mehr Sicherheit für die Familie bringt, eine größere Sicherheit, daß diese Gelder auch tatsächlich kommen? Und – zweite Frage –: Ist die Entwicklung in den nächsten Jahren eine vielleicht bessere, sprich: Ist durch eine alternative Finanzierungsform für die Familien und für diesen Familientopf mehr an Finanzierung möglich?
Beide Fragen kann man eigentlich auf Basis der bisher vorliegenden Daten keinesfalls mit Ja beantworten. Es ist ein alternatives Finanzierungsmodell, es ist aber gleichzeitig ein Modell, mit dem man, soweit ich diese Studie gelesen habe, Neuland beschreitet. Eine Wertschöpfungsabgabe gibt es weder in Österreich noch sonstwo. Daher ist das etwas, was natürlich – das ist eben bei neuen, innovativen Projekten so – ein gewisses Risiko mit sich bringt.
Was die heutige Situation betrifft – und damit meine ich jetzt das Jahr 1998 –, sehe ich in einer derart alternativen Finanzierungsmethode, sprich: Umstellung der Finanzierung auf eine Wertschöpfungsabgabe, keinen Vorteil, jedenfalls keinen für mich erkennbaren Vorteil, ich kann aber gewisse Risiken und Nachteile für die Finanzierung der Familie nicht ausschließen und möchte daher bis auf weiteres jedenfalls diesen Überlegungen nicht nähertreten. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Edith Haller. – Bitte.
Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Geld hat bekanntlich kein Mascherl, und deshalb wird es den österreichischen Familien wahrscheinlich ziemlich gleichgültig sein, woher das Geld zur Reparatur der Familienbesteuerung kommt.
Herr Bundesminister! Haben Sie bereits prüfen lassen oder werden Sie prüfen lassen, ob die teilweise Finanzierung dieser Reform aus dem Familienlastenausgleichsfonds verfassungskonform ist?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Haller! Ich stimme Ihnen absolut zu: Geld hat kein Mascherl. Das weiß man vor allem dann, wenn man die Praxis kennt. Österreichs Frauen und Mütter bekommen alle zwei Monate auf ihr Konto eine Summe Geldes, nämlich die Kombination aus Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, und diese Summe wird in Zukunft ab dem Jahr 2000 um 500 S pro Monat oder um 1 000 S alle zwei Monate – 1999 gehen wir den ersten Schritt, das ist der erste halbe Schritt – höher sein.
Auf der anderen Seite war es aber eine wichtige Überlegung für uns, die Verfassungskonformität auch der Finanzierung sicherzustellen. Ich habe immer die Auffassung vertreten, eine Familiensteuerreform muß primär durch ein Steuerinstrument bewältigt und beantwortet werden. Daher meine ich, daß wir zu einem guten Ergebnis gekommen sind, indem wir gesagt haben, daß von diesen 500 S 350 S durch eine Aufstockung des steuerlichen Instrumentes Kinderabsetzbetrag gewährleistet und bewältigt werden und daß das ergänzend zu knapp einem Drittel durch eine Aufstockung der Familienbeihilfe geschieht, wobei ich dazusage: Die Aufstockung der Familienbeihilfe war mir – da es über Jahre keine Valorisierung gegeben hat – insgesamt auch ein durchaus familienpolitisches Anliegen, abgesehen von der Familiensteuerreform. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.