Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 18

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 4. Anfrage. Kollege Dr. Feurstein wird sie formulieren.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Ich darf zu einem ganz anderen Thema zurückführen, nämlich zur Bundesstaatsreform. Den Landeshauptmännern wurde schon vor einiger Zeit zugesichert, daß die Bundesstaatsreform bis November 1997 beschlossen sein wird. Das ist nicht geschehen. Ich möchte Sie daher fragen:

197/M

Angesichts der bis heute nicht eingehaltenen Zusicherung gegenüber der Landeshauptmännerkonferenz, daß die Bundesstaatsreform bis November 1997 beschlossen sein wird, frage ich Sie, wann Ihr Versprechen eingelöst wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Herr Abgeordneter Dr. Feurstein! Als erfahrener Politiker wissen Sie natürlich, daß eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien von beiden Parteien einzulösen ist. Das heißt, daß die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Bundesstaatsreform nur dann durchgeführt werden kann, wenn alle damit einverstanden sind. Und Sie wissen, daß bis vor wenigen Tagen noch die Länder nicht bereit waren, die finanzielle Abgeltung in der Höhe von 280 Millionen Schilling zu akzeptieren, daß die Länder, wenn sie jetzt vom Bund an die Landesverwaltungen übertragene Aufgaben selbst übernehmen, diese 280 Millionen Schilling als viel zu gering erachtet haben, über 1 Milliarde gefordert haben und daher nicht bereit waren, dieses wichtige Momentum des Paktums zu akzeptieren.

Ich habe vor kurzem die Mitteilung bekommen, daß sie es nun akzeptieren würden. Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob es tatsächlich so ist. Darum habe ich den Herrn Bundesminister für Finanzen beauftragt, von allen Landesregierungen verbindliche Zusagen einzuholen, daß sie mit den 280 Millionen Schilling Abgeltung für die Übernahme der Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung und so weiter zufrieden sind. Dann ist es möglich, daß wir wie vorgesehen die Bundesstaatsreform umsetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine Zusatzfrage, wie ich annehme.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Die Bundesstaatsreform setzt sich, wie Sie richtig gesagt haben, aus verschiedenen Teilen zusammen. Wird es konkret möglich sein, diesen Teil, nämlich die mittelbare Bundesverwaltung, bis zum Sommer, wenn die Zusage eintritt, die Sie jetzt erwähnt haben, so umzusetzen, daß sie hier im Nationalrat beschlossen werden kann, damit eben der Instanzenzug im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dann nicht mehr beim Minister endet, sondern bei der jeweiligen Landesregierung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Ja, wenn die Länder diesen wichtigen finanziellen Teil des Gesamtpaketes akzeptieren, nein, wenn sie ihn nicht akzeptieren. Das heißt, ich kann Ihnen die Frage nicht von mir alleine aus gesehen beantworten, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Wenn alle neun Bundesländer die finanzielle Abgeltung von 280 Millionen Schilling akzeptieren, dann können wir die Übertragung der mittelbaren Bundesverwaltung an die Länder durchführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Gabriela Moser. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Bundeskanzler! Sie haben sich für die Reform der bundesstaatlichen Verwaltung stark gemacht. Sie haben damit das föderale Recht der Bundesländer anerkannt. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang fragen: Inwieweit gedenken Sie jetzt auch dieses Recht der Bevölkerung in den einzelnen Bundesländern, speziell in Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, wahrzunehmen angesichts der Tatsache, daß in unmittelbarer Grenznähe ein Atommüllager in der Größenordnung von 2 000 Tonnen errichtet werden soll? Derzeit läuft die Umweltverträglichkeitsprüfung. Was werden Sie tun? Wie werden Sie


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