Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 49

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Die Volksanwaltschaft weist in diesem Bericht abermals darauf hin, daß es sinnvoll wäre, in den Sozialversicherungsgesetzen einen Beratungsanspruch nach dem Günstigkeitsprinzip zu normieren. Das scheint mir in einem Bereich, in dem sich, wie heute auch schon mehrmals zum Ausdruck gekommen ist, nur Experten bei der Materie auskennen, nur allzu gerechtfertigt zu sein. Sollten bei einer solchen Beratung allerdings Aspekte, etwa die Sach- und Rechtslage betreffend, unberücksichtigt geblieben sein, die der Beratende im Beratungsgespräch nicht voll überblickt hat oder nicht überblicken konnte, dann soll dem Versicherten, der um eine Rechtsauskunft oder eine Beratung bemüht war, nicht daraus, daß er den falschen Schritt gesetzt hat, auch noch ein Nachteil erwachsen. Ich meine, daß die Volksanwaltschaft daher zu Recht anregt, daß in solchen Fällen, ohne daß ein Verschulden zu prüfen wäre, die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes herbeigeführt wird.

Ich freue mich – um zu einem anderen Punkt zu kommen –, feststellen zu können, daß die Vorschläge der Volksanwaltschaft zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen unter Absicherung pflegender Angehöriger bereits wenigstens zum Teil verwirklicht wurden oder bei der nächsten Novellierung des Pflegegeldgesetzes umgesetzt werden. Sowohl was die Klarstellung der Einstufungskriterien im Pflegegeldgesetz als auch die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen anlangt, ist die Volksanwaltschaft mit ihren ständigen Bemühungen erfolgreich gewesen. Es ist mir daher ein Anliegen, sehr geschätzte Damen und Herren, der Volksanwaltschaft für diese Tätigkeit im Sinne der Familien, die pflegebedürftige Angehörige im gewohnten Wohnumfeld oft unter ganz besonders schwierigen Umständen versorgen, und für diese Bemühungen meinen Dank auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Als letzten Punkt möchte ich auf das Arbeitsmarktservice zu sprechen kommen. Der vorliegende Bericht zeigt uns die Bedeutung dieser Institution. Sicherlich sind bereits einige Anregungen der Volksanwaltschaft umgesetzt worden. Durch die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde beispielsweise die von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Problematik der tageweise beschäftigten Personen entschärft und ein Anrechnungsmodell geschaffen, das innerhalb bestimmter Grenzen auch einen Zuverdienst zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus erlaubt, ohne daß dies zum Entfall des gesamten Leistungsanspruches führt. Auch wenn diese Lösung nur befristet in Kraft gesetzt wurde, scheint sie doch dem von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Anliegen zu entsprechen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Auch im Bereich des Leistungsrechts der Arbeitslosenversicherung sollte, den Anregungen der Volksanwaltschaft folgend, das Antragsprinzip, das ich schon einmal erwähnt habe, überdacht werden. Die von der Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang aufgezeigten Fallkonstellationen, welche die Lebenswirklichkeit und die Situation arbeitssuchender Menschen deutlich machen, sind ja keine theoretischen, kaum vorkommenden Fälle, sondern stellen Problemsituationen dar, die jene Menschen erlebt haben, die sich mit ihren Sorgen an die Volksanwaltschaft gewendet haben.

Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß ich in meinem Debattenbeitrag besonders den Sozialbereich hervorgehoben habe, weil dieser die Bedeutung der Volksanwaltschaft sehr stark unterstreicht. Ähnliches kann man sicher auch aufgrund der anderen Berichtsabschnitte feststellen. Aus diesem Bericht ziehe ich persönlich die Schlußfolgerung, daß die Volksanwaltschaft ihrer Aufgabenstellung, wie sie im Siebenten Hauptstück der Bundesverfassung zum Ausdruck gebracht ist, in einer Weise nachkommt, wie sie dem Wortlaut und dem Sinn der Verfassung entspricht. Daher wünsche ich der Volksanwaltschaft bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages im Sinne der Bürger unseres Landes weiterhin recht viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schwarzenberger. )

11.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Frau Volksanwältin Mag. Messner zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.43

Volksanwältin Mag. Evelyn Messner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, daß es eine der wesentlichen Aufgaben


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