Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 52

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne darf ich mich einerseits für die Umsetzung der legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft bedanken. Ich möchte Sie auf der anderen Seite aber wirklich darum ersuchen, jenen Menschen, die sich eben nicht so artikulieren können, daß sie allein zu ihrem Recht kommen, den Menschen, die benachteiligt sind und die sich gerade aus diesem Grund an die österreichische Volksanwaltschaft wenden, über uns als Artikulationshilfe Ihre besondere Zuwendung, Ihre besondere Aufmerksamkeit zu schenken und in diesem Sinne die legistischen Anregungen und den Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft, speziell auch aus meinem Geschäftsbereich, zu verstehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

11.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.54

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe mir heute hier die Reden der einzelnen Mitglieder dieses Hauses zu diesem Tagesordnungspunkt angehört, und ich muß sagen: Ich bin froh darüber, daß die Volksanwaltschaft mit so viel Lob überhäuft wurde. Dr. Schender hat in seinem Redebeitrag ausgeführt, daß sogar die Regierungsfraktionen im Bundesrat sich für eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft ausgesprochen haben.

Auch die Redner der Regierungsparteien hier im Hause, im Nationalrat, haben sich für eine Verbesserung ausgesprochen. Doch es entsteht der Eindruck, daß hier mit gespaltener Zunge gesprochen wird. Sobald die Anliegen der Volksanwaltschaft auf dem Tisch liegen, wird dagegen gestimmt. Mein Kollege Dr. Krüger hat in seinem Debattenbeitrag schon ausführlich darauf hingewiesen, wo die Kontrolldefizite der Volksanwaltschaft liegen und welche Verbesserungen vorgenommen werden müßten. Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Krüger, Lafer und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb von drei Monaten den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, der die Umsetzung der folgenden Punkte vorsieht:

Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes,

Aufnahme einer erstreckbaren Frist von vier Wochen für die Behörden zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte an die Volksanwaltschaft,

Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse (Unterausschüsse) des Nationalrates und des Bundesrates,

Verpflichtung der Bundesregierung, die Nichtumsetzung legislativer Anregungen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu begründen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist kein Antrag der Freiheitlichen Partei, sondern es ist der Wunsch der Volksanwaltschaft, ihre Anliegen hier im Hause verfassungsgemäß zu decken.


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