Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 51

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darauf hingewiesen, daß hinsichtlich der Frage der Absicherung der pflegenden Personen eine pensionsrechtliche Sicherung für diese Menschen ins Auge gefaßt wurde. Ich denke, das ist ein gutes Beispiel dafür, warum wir Sie auch weiterhin darum ersuchen möchten, auch den anderen legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft wirklich mit einem offenen Ohr gegenüberzutreten.

Auch Herr Abgeordneter Donabauer hat zum Beispiel im Zusammenhang mit dem fiktiven Ausgedinge für die Bauern darauf hingewiesen, daß es in der Sozialversicherung der Bauern sicherlich Schwachpunkte gibt. Ich habe in meinem Berichtsabschnitt eine Reihe von solchen Systemschwächen aufgezeigt, von denen ich überzeugt bin, daß sie manchmal sogar unter dem Satz zu subsumieren sind: Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht! Denn was ich im Laufe der Zeit – und ich darf dieses Amt seit dem 1. Juli 1989 ausüben – bei den Sprechtagen und auch aus den Briefen der Menschen erfahren habe, die sich an mich als Volksanwältin gewendet haben, das ist wirklich unglaublich, das ist einfach unwahrscheinlich! Vermutlich kommt man, wenn man Gesetze macht, gar nicht auf die Idee, daß solche Situationen in der Lebenswirklichkeit wirklich eintreten können.

Ich meine daher, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, daß Sie sich, wenn Sie bereit sind, unsere Berichte mit Interesse zu lesen, und auch ein offenes Ohr für uns haben, der Volksanwaltschaft in dem Sinne bedienen können, wie unsere verfassungsmäßige Aufgabe es vorsieht.

Ich möchte noch einen Punkt anmerken, der sich in einem Bericht zwar schwer festschreiben läßt, von dem ich aber glaube, daß er uns allen gemeinsam immer wieder am Herzen liegen muß, und zwar, wie man mit den Menschen umgeht – in allen möglichen Einrichtungen, auf allen möglichen Ebenen der Verwaltung.

Die Menschen beschweren sich oft nicht nur über legistische Härten, über tatsächliches verwaltungsmäßiges Fehlverhalten, sondern sie fühlen sich oft belastet – wirklich im Sinne von "beschwert" – durch den Umgangston, durch die Art, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und vergleichbarer Einrichtungen mit ihnen reden und auf sie zukommen. Menschen, die Benachteiligungen haben – die alt sind, die aus regional benachteiligten Gebieten kommen, die bildungsmäßig benachteiligt sind, die vielleicht andere Behinderungen haben, die sprachlich nicht so artikulationsfähig sind –, leiden ganz besonders darunter. Sie leiden nicht nur darunter, daß wir ihnen manchmal, wie heute auch schon ausgeführt worden ist, durch bürokratische Hürden den Zugang zu unserem Sozialsystem erschweren, sondern sie fühlen sich auch dadurch, daß mit ihnen in einer oftmals unfreundlichen, oft auch schroffen Art und Weise umgegangen wird, wirklich beschwert.

Das ist wie Pudding: Wenn man versucht, einen Pudding anzugreifen, dann rinnt er zwischen den Fingern durch, man hat nichts mehr in der Hand, aber die Hand ist klebrig. Und genauso ist es mit diesen Beschwerden. Das läßt sich nicht dingfest machen, auch nicht durch eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft, weil es dann heißt: Der hat das ja ganz falsch verstanden, der hat das in die falsche Kehle bekommen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, es ist eine ganz wesentliche Aufgabe für uns als Volksanwälte, aber letztlich auch eine Möglichkeit für Sie als Abgeordnete, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung immer wieder dazu hinzuführen – vielleicht sollte man sogar sagen, dazu zu erziehen –, in ihrem Umgang mit den Menschen wie eine echte Serviceeinrichtung zu handeln, sich wirklich als Diener der Bürger zu verstehen, die letztlich in Vollziehung öffentlicher Verwaltung zu ihnen kommen. Ich glaube, dann ließen sich auch solche Schwachpunkte verbessern, die Herr Abgeordneter Öllinger im Bereich des Arbeitsmarktservices angesprochen hat. In vielen Beschwerden wurde das auch mir gegenüber angesprochen – aber nicht nur beim Arbeitsmarktservice, das muß ich hier schon sagen –, daß diese Begegnung mit dem Bürger, das Zugehen auf den anderen Menschen nicht dem, was wir uns unter Servicecharakter einer öffentlichen Einrichtung vorstellen, entspricht.


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