Ich glaube auch, daß diese öffentliche Diskussion das Gegenteil einer Verharmlosung dieser Delikte, die nicht zu verharmlosen sind, mit sich gebracht hat.
Zur Frage 10:
Der Familienminister und die Frauenministerin, die Unterrichtsministerin, der Innenminister und der Justizminister haben einen Katalog von Maßnahmen gegen Gewalt an und sexuellen Mißbrauch von Kindern ausgearbeitet, der konkret den Ausbau von Beratungsstellen und die Erarbeitung eines Symptomkataloges der systematischen Darstellung von Anzeichen, die auf Kindesmißhandlung, sexuellen Kindesmißbrauch oder Vernachlässigung hindeuten, vorsieht. Diese Listen wurden in der Zwischenzeit bereits fertiggestellt, und es werden täterbezogene Maßnahmen bereits gesetzt, und es wird die Zusammenarbeit aller dafür zuständigen Stellen in nichtbehördlicher und in behördlicher Weise intensiviert.
Zur Frage 11:
Ich glaube, daß es wichtig ist, hier zu erwähnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß erfreulicherweise ein starker Anstieg der Zahl von Anzeigen in diesem Deliktsbereich, im Deliktsbereich gegen die Sittlichkeit zu verzeichnen ist. Das bedeutet, daß es dafür in der Gesellschaft größere Sensibilität und auch eine höhere Bereitschaft gibt, Anzeige zu erstatten, wodurch die Dunkelziffer verringert wird. Dies versetzt uns in die Lage, vermehrt Maßnahmen im Sinne der Opfer durchzuführen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen auch die Aufklärung fördern, um eben Maßnahmen im Sinne der Opfer setzen zu können. Es zeigen die Erfahrungen der letzten Zeit – und das ist auch die einhellige Meinung von Fachleuten und involvierten Berufsgruppen –, daß die Beratungsstellen, die Lehrer, die Kindergärten und die Ärzte bei ihrer schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt werden müssen und nicht kriminalisiert werden dürfen. Das würde die Eigenverantwortung dieser Vertrauensleute im Umgang mit Verdächtigen ohne Zweifel schädigen.
Zur Frage 12:
Die Produzenten von Kinderpornos sind als Täter schwerer Sexualdelikte beziehungsweise als Beitragstäter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu maximal 20 Jahren bedroht. Dazu zählen aber auch – und das wird manchmal vergessen – all jene Personen, die sich am Zustandekommen und am Aufzeichnen solcher schändlichen Taten beteiligen, Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellen, Vermittlungstätigkeiten ausführen und dergleichen mehr.
Außerdem sieht darüber hinaus das Strafgesetzbuch seit 1997 auch höhere Strafdrohungen für das bloße Vervielfältigen oder Verbreiten solcher Produkte vor, und der bloße Besitz oder das Sich-Verschaffen solcher Produkte ist gleichfalls strafbar.
Zu den Fragen 13 und 14:
Natürlich setzt sich die Bundesregierung für eine laufende Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer im Strafrecht und im Strafverfahren ein. Es handelt sich dabei um eine permanente Aufgabe, die nicht durch einen einzelnen Gesetzentwurf erledigt werden kann. Ich möchte als Beispiele nur das prozessuale Zeugenschutzprogramm und die Einführung schonender Vernehmungen von Kindern beziehungsweise von schutzbedürftigen Tatopfern und Zeugen nennen.
Im Rahmen der nächsten Schritte wird die Bundesregierung die Tatbestände und die Verjährungsfristen im Bereich des sexuellen Kindermißbrauchs neu gestalten, die Verjährungsfristen verlängern und die Möglichkeit einer schonenden Vernehmung auf alle Opfer von Sexualstraftaten erweitern.
Mit der bereits 1972 erfolgten Einführung und der laufenden Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes hat Österreich international gesehen hier eine Vorreiterrolle übernommen.