Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 103

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Dann gehen wir in der Rednerliste weiter, und dann werden wir kontradiktorisch mit Pro und Kontra diese Frage diskutieren. Aber zuerst wird die Anfrage begründet, und dann wird sie beantwortet. Das sind die Spielregeln dieses Hauses, und ich bitte, diese Spielregeln auf allen Seiten einzuhalten.

Bitte, Herr Bundeskanzler, setzen Sie fort!

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima (fortsetzend): Ich wehre mich nicht nur als Bundeskanzler und zuständiger Bundesminister, sondern auch als Politiker gegen Anregungen, daß die Theaterdirektoren mir oder einem Politiker die Spielpläne vorzulegen hätten. (Abg. Dr. Haider: Sie haben Sorgen!) Wir haben in der österreichischen Bundesverfassung die Freiheit der Kunst festgeschrieben. (Abg. Dr. Haider: Sie haben Sorgen! Sorgen Sie sich um die Kinder! – Abg. Dietachmayr – in Richtung des Abg. Dr. Haider –: Halt den Mund! – Abg. Dr. Haider – in Richtung des Abg. Dietachmayr –: Benimm dich! Flegelhaftigkeit entschuldigt nicht!) Die Freiheit der Kunst gilt nicht nur für Literaten, für Künstler, die zum Beispiel Schriftsteller oder Maler sind, sondern sie gilt auch für Museumsdirektoren und für Theaterdirektoren. Und solange ich in diesem Land für Politik verantwortlich bin, so lange werde ich mich immer dafür einsetzen, daß es keine Form von Zensur gibt: weder für einen Schriftsteller noch für einen Theaterdirektor, sofern er im Rahmen der Gesetze handelt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Aber Spitzel in die Universität schicken! – Abg. Dr. Haider: Aber Mühl darf man auftreten lassen!)

Ich kommen nun zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Zu den Fragen 1 und 2 darf ich klar und deutlich sagen:

Ein ernannter Direktor des Burgtheaters hat keinen Politiker zu fragen, welche Stücke er in seinem Haus zur Aufführung bringt. Demgemäß wurde ich selbstverständlich vom Direktor des Burgtheaters nicht gefragt, und ich habe daher auch keiner Aufführung zugestimmt.

Zur Frage 3:

Im vorliegenden Fall gilt laut § 1489 Abs. 2 ABGB eine 30jährige Verjährungsfrist. Das bedeutet, daß allfällige Geschädigte ausreichend Zeit haben, ihre Ansprüche gegen Herrn Mühl geltend zu machen. (Abg. Mag. Stadler: "Allfällige Geschädigte"! Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen! Das steht immer noch in Zweifel!) Nein, die, die geschädigt wurden, Herr Kollege! (Abg. Dr. Haider: Was glauben Sie, warum er verurteilt wurde! – Abg. Mag. Stadler: Das ist eine verräterische Sprache: "allfällige Geschädigte"!)

Zur Frage 4:

Es gab für diese Veranstaltung keine Sonderregelung. Bei der Veranstaltung am 11. Februar 1998 im Burgtheater wurde der für die Lesungen an den Sprechbühnen der Österreichischen Bundestheater übliche Preis – das ist der halben Preis des Preises für Aufführungen dramatischer Werke – verlangt.

Zur Frage 5:

Die Tatsache ist mir nicht bekannt und fällt auch nicht in den Vollzugsbereich des Bundeskanzleramtes.

Zu den Fragen 6, 7, 8 und 9:

Ich habe bereits in meiner Eingangsbemerkung sehr deutlich meine absolute Distanz gegenüber den angesprochenen Delikten ausgeführt. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Was heißt "Distanz"?) Die absolute Verurteilung der Delikte, um die es da geht, und zwar mit aller Klarheit.

Es ist aber, wie ich bereits erwähnt habe, meine Auffassung, daß ein Politiker keine Einflußnahme auf Spielpläne eines Theaters haben soll. Ich glaube, daß das so auch im Ausland gesehen wird. Ich glaube daher, daß aufgrund des Umstandes, daß kein Einfluß auf die Spielpläne des Burgtheaters genommen wurde, der Republik im Ausland kein Schaden entstanden ist. (Abg. Dr. Haider: Aber den Kindern!)


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