Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 151

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Neuerlich bestätigt fand der Rechnungshof die oftmals nicht gänzliche Ausnützung von Zahlungszielen. Das heißt, es wurde frühzeitig gezahlt, und dadurch kam ein Zinsenverlust für den Bund von rund 1,3 Millionen Schilling zustande. Ich würde sagen, das war vorauseilender Gehorsam.

Hinweisen möchte ich noch einmal darauf, daß es keine illegalen Zahlungen gegeben hat. Der Herr Minister hat das ja auch betont. Die größten Prüfungsbrocken in diesem Zusammenhang waren die Anschaffung französischer Radaranlagen mit einem Bestellwert von 1,3 Milliarden Schilling und die Bestellung von 68 Radpanzern.

Meine Damen und Herren! Mängel wurden festgestellt. Bei einem Drittel gab es keine, bei einem weiteren Drittel geringfügige Mängel, und in 14 Fällen stießen die Prüfer auf planerische Mängel, wie beispielsweise unklare Bedarfserhebung, unzureichende zeitliche Verwendungsabstimmung, nicht abgeschlossene Konzepte, was schon von meinen Vorrednern betont wurde.

Ein gutes Zeugnis bekam das Kontrollbüro als wesentlichste Kontrolleinrichtung des Verteidigungsministeriums. Seine Tätigkeit habe in den letzten zehn Jahren, so der Rechnungshof, zu Einsparungen von insgesamt 1,4 Milliarden Schilling geführt. Ich meine, daß das ein wichtiger Faktor ist.

Auch die Bewertungskommission beurteilt der Rechnungshof positiv, und er hielt auch deren Zusammensetzung für sachgerecht. Eine Bevorzugung beziehungsweise Benachteiligung von Bietern konnte vom Rechnungshof nicht festgestellt werden.

Meine Damen und Herren! Das Beschaffungswesen des Bundesheeres beruht – wie in vielen anderen Ländern natürlich auch – auf Gegengeschäften, verknüpft mit drei wesentlichen Zielen, nämlich dem verteidigungspolitischen, dem wirtschaftlichen und dem politischen Ziel. Damit komme ich zu zwei konkreten Punkten.

Erstens: Beschaffung von Radaranlagen. Da waren die Vorteile des Thomson-Angebotes nicht militärischer Art, sondern dessen Wert lag vor allem in Gegengeschäften. Der Wertschöpfungsgehalt der Gegenlieferung lag bei Thomson mit 270 Prozent höher als bei anderen Bietern.

Zweitens stellen sich für mich dabei folgende zwei Fragen: In welcher Form wurden diese Kompensationsgeschäfte erfüllt, und wie schaut der jetzige Stand der Lieferung dieser Radaranlagen aus?

Ein paar Worte auch zu der Beschaffung von Radpanzern. Der Rechnungshofbericht befaßt sich nämlich auch mit der Beschaffung der 68 Radpanzer, die für UNO-Einsätze bestellt worden sind. Es wurden einige Mängel dabei festgestellt. Hinweise auf illegale Zahlungen haben sich nicht ergeben. Für die Bewertung der Angebote und für das Kontrollbüro wurde vom Rechnungshof wieder Lob erteilt.

Meine Damen und Herren! Das Mech-Paket wurde heute schon erwähnt. Im Jänner 1998 sind die ersten 30 Stück Kampfpanzer des Typs LEOPARD II von der niederländischen Armee in Österreich eingetroffen. Die Verträge mit Steyr Daimler-Puch für PANDUR und ULAN sind aber noch immer nicht abgeschlossen. Was den Unterschied zwischen diesen beiden Panzern betrifft, habe ich die Auskunft erhalten, daß LEOPARD II, der importierte Kampfpanzer, ein reines Angriffsfahrzeug ist, während es sich beim PANDUR um einen gepanzerten Mannschaftstransportwagen handelt, der seiner Besatzung Schutz gegen Infanteriewaffen und Splitterwirkung bietet. Der PANDUR dient in seiner Anwendung dem Schutz der österreichischen Soldaten, und er wird vor allen Dingen auch in Österreich produziert. Aber diese 200 Radpanzer stehen sozusagen auf der Warteliste.

Meine Damen und Herren! Zum Schluß kommend: Wenn durch den Ankauf dieses Produktes Arbeitsplätze in Österreich gesichert werden können und die Sicherheit der österreichischen Soldaten erhöht werden kann, dann ist Handlungsbedarf gegeben. (Zwischenruf des Abg.


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