Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 44

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wesentlichen an den Herrn Finanzminister oder an die anderen Eigentümer der Nationalbank, die dort in Zukunft meiner Ansicht nach gar nichts verloren haben, die jedoch 10 Prozent Fixdividende bekommen. Das bedeutet, daß da ein sozialrechtliches Paradies entstanden ist.

Ich kann nicht verstehen, daß es Mandatarinnen und Mandataren der Sozialdemokraten oder der Österreichischen Volkspartei nicht den Ärger ins Gesicht treibt, wenn sie daran denken, daß die höchste Pension, die es nach dem ASVG in Österreich gibt, für eine Frau oder einen Mann, die oder der 48 000 S brutto verdient hat – und das sind nicht einmal 10 Prozent der Unselbständigen in Österreich – 405 000 S jährlich beträgt – wer 40 Jahre lang seine Pension einbezahlt hat, kann lediglich eine Höchstpension von 405 000 S jährlich bekommen! –, während ein Sozialdemokrat, der Revisionsbeamter in der Nationalbank war, eine Million bekommt und ein Schwarzer, der Bediensteter der Verpflegungsstelle war, 1,1 Millionen Schilling erhält.

Wer, meine Damen und Herren, hat das beschlossen? Wer trägt die Verantwortung dafür? Das ist ja nicht von selbst gekommen. Da muß es ja Mandatare gegeben haben, die dies beschlossen haben. Wenn Sie schon Ihr Postenkarussell von Rot und Schwarz laufen haben, dann tragen Sie auch die Verantwortung für diese schamlosen Pensionsverträge! In Ihrem Einflußbereich, in Ihrem Machtbereich und von Ihren Funktionären ist das beschlossen worden! Und daran werden Sie noch 50 Jahre zu tragen haben, denn es sind Einzelverträge, die 50 Jahre lang weiter gelten werden, bis die letzte Witwe, die aus diesen Pensionsverträgen noch Vorteile zieht, gestorben ist.

Stellen Sie sich an das Rednerpult des Nationalrates und damit vor die österreichische Bevölkerung und bekennen Sie: Wir haben diesen Unsinn und diese Privilegien beschlossen! Aber putzen Sie sich nicht ab, indem Sie sagen: Da kann man nichts machen, das sind ja Einzelverträge, das sind die Sünden der Vergangenheit! – Das sind die Sünden Ihrer Politik, an denen wir noch 50 Jahre weiter zu tragen haben werden.

Ich halte das einfach für empörend. Es handelt sich gewissermaßen um einen klassischen Fall, wie Privilegien dort entstehen, wo es keinen Wettbewerb gibt. Wir haben eine ganz ähnliche Situation bei den Pensionsversicherungen, bei den Sozialversicherungen, in der E-Wirtschaft, Verbundgesellschaft nicht zu vergessen. Überall dort, wo kein Wettbewerb geherrscht hat, haben sich die Menschen, die dort gearbeitet haben, mit den Beschlußfassungen der Mandatare der Sozialdemokraten und der Österreichischen Volkspartei eine Art sozialdemokratisches Paradies geschaffen. Dann sollten Sie aber auch den Mut haben und die Verantwortung dafür übernehmen, denn die Verantwortung tragen letztlich Sie.

Das Folgende setzt nun der ganzen Angelegenheit gewissermaßen die Krone auf: Der Nationalrat hat am 15. Mai 1997 einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, wonach die Nationalbank mit dem Privilegienstadel zumindest ab 1. Juli 1997 aufhören sollte. Was uns die Nationalbank dazu hat wissen lassen, ist ärgerlich, ja empörend, nämlich daß sie noch schnell vor dem 1. Mai 1998 weitere Mitarbeiter in diesen Privilegienstadel aufnimmt und diese Personalpolitik auch noch argumentiert und verteidigt. Ich halte das für empörend.

Wir haben daher folgenden Zusatzantrag vorbereitet, den ich hiemit einbringen darf:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag Helmut Peter und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 12. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959, und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen,


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