Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 43

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Partnerinnen betreffend Verstaatlichung der Oesterreichischen Nationalbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende April 1999 ein Konzept und einen Aktionsplan vorzulegen, die die erforderlichen organisatorischen, rechtlichen, budgetären und personellen Voraussetzungen zur Verstaatlichung der Oesterreichischen Nationalbank, die Ausgliederung und Privatisierung der Druckerei der Nationalbank sowie die Trennung der Münze Österreich AG und der Austro Card AG von der Nationalbank vorsehen."

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So sinnvoll diese vertikale Diversifikation im Sinne einer Politik außerhalb des Euros gewesen sein mag, so muß ich heute unter veränderten Bedingungen klar feststellen: Wenn die Nationalbank eine weitere Funktion hat – und sie hat eine solche Funktion in der Umsetzung der europäischen Währungspolitik in Österreich –, dann soll sie sich auf jenen Teil konzentrieren, der wirklich ihre Aufgabe ist. Die anderen Teile sollen nicht auch verstaatlicht werden, sondern einem Wettbewerb ausgesetzt sein.

Der zweite Kritikpunkt an dieser Novelle und damit auch am gesamten System der Oesterreichischen Nationalbank betrifft die Frage der Besetzung der Funktionen. Im EG-Vertrag von Amsterdam können Sie im Kapitel 2 wörtlich nachlesen: Bei Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaften, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. – Das ist der Wille der Europäischen Union. Was Sie in Ihrer Novelle daraus gemacht haben, ist nicht ganz, aber nahezu das Gegenteil.

Sie gehen soweit, im § 20 zu normieren, daß der Generalrat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten habe. Das ist in der Formulierung knapp an der Grenze. Das heißt, daß sich das Direktorium seine Weisungen im Generalrat abholen muß, und das im Sinne einer völlig ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Nowotny. ) Es steht nicht Weisung dort, Herr Professor Nowotny, das ist schon richtig. Ihr Postenkarussell, Ihre Besetzungspraxis geht allerdings in die Richtung, daß jedenfalls der Gouverneur, der unabhängig handeln soll im Gremium der Europäischen Zentralbank, letztlich in die Weisungen dieser Koalitionsregierung und des rot-schwarzen Postenkarussells eingebunden ist. Ich halte das für eine weite Überdehnung dessen, was richtig und möglich ist, und bedauere, daß Sie diesen Weg gegangen sind.

Sie lösen sich aber in dieser Novelle auch sonst nicht von Ihren Einflüssen in der Nationalbank. Wenn Sie schon diese Einflüsse haben wollen, dann haben Sie den Mut, die Nationalbank zu 100 Prozent als Monopolisten – ich betone das noch einmal – in das staatliche Eigentum zu nehmen und alle Töchter auszugliedern und zu privatisieren. Diese sollen sich dann im Bereich des freien Wettbewerbs bewähren, und die Zentralbank als Monopolist befindet sich in staatlicher Hand.

Damit kommen wir zum dritten Kritikpunkt, zu den Kosten. Ich durfte es schon anführen: Ich halte die Nationalbank für ein wirklich gut geführtes Unternehmen. Dort wurden gute Leistungen erbracht, gar keine Frage, aber niemand, meine Damen und Herren, hat gefragt, was dies kostet. Wir als österreichisches Parlament haben aber nicht nur die Pflicht, sondern die Aufgabe, zu fragen, was das kostet. Denn die Überschüsse der Oesterreichischen Nationalbank, die zweifelsohne mit den Kosten direkt zu tun haben, gehen in der Gewinnablieferung im


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