Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 70

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betone: vor der Privatisierung! Denn das erhöht ja den Wert des Unternehmens und daher den erzielbaren Verkaufserlös.

Ich werde Ihnen anhand eines Zeitungsartikels gleich erklären, was ich meine. Unter solchen Umständen zuerst zu privatisieren und dann die Regeln zu ändern, ist ja nichts anderes als die sozusagen gesetzmäßige Zuschwemmung von windfall profits an die neuen Aktionäre, ohne daß der Eigentümer Bund davon etwas hat. Genau das scheint aber zu passieren!

Ich bin ja nicht der Generaldirektor des Dorotheums, aber der Generaldirektor des Dorotheums sagt, er kämpfe seit Jahren darum, daß das Dorotheum Immobilien versteigern darf, denn derzeit – ich zitiere aus dem "WirtschaftsBlatt" vom 5. März 1998 – dürften nach dem Außerstreitgesetz von 1854 nur Bezirksgerichte Immobilien versteigern. – Ich hoffe, das ist kein Druckfehler.

Und weiter heißt es: "Generaldirektor Karny sagt: Wir haben die nötige Erfahrung, wir haben die kaufkräftige Klientel, für uns wäre das sicher ein gutes Geschäft – ein Geschäft, das Gewinn und damit Ertragswert des Dorotheums mit einem Schlag erhöhen würde." – Ende des Zitats.

Ja, und warum macht man das nicht? – Ich meine: Entweder ist diese Meldung korrekt und das Dorotheum würde gern, darf aber keine Immobilien versteigern, oder der Generaldirektor hat da etwas verschlafen. (Abg. Marizzi: Haben wir nicht schon genug Immobilienhändler?) Entschuldigen Sie: Der Bund ist der Eigentümer des Dorotheums, der ist ja nicht dazu da, irgendwelche Händlerinteressen zu vertreten. Wenn er das Dorotheum verkaufen will, dann soll er auch einen anständigen Erlös erzielen. Die Interessen der anderen Immobilienhändler oder der Bezirksgerichte sind in diesem Fall völlig gleichgültig! Der Bund versäumt es, hier maximale Erlöse erzielen zu wollen. Das ist meiner Ansicht nach ein grobes Versäumnis! Das sind ja indirekt auch unsere Steuermittel, um die es dabei geht.

Wie gesagt: Wesentliche Dinge werden in diesem Gesetz über die Privatisierung des Dorotheums nicht behandelt, dafür andere Dinge, bei denen man sich an den Kopf greift.

Ich lese Ihnen einmal § 2, erster Satz, vor: Die ÖIAG hat die Aufgabe, ein Privatisierungskonzept auszuarbeiten, das die Privatisierung des Dorotheums nach Möglichkeit vorrangig über die Börse mit einem möglichst hohen Anteil für österreichische Anleger vorsieht. – Ich wiederhole: "nach Möglichkeit", "vorrangig", "möglichst". – Im Vergleich dazu waren ja die Zielvorgaben im seinerzeitigen Ermächtigungsgesetz für den Verkauf der CA direkt mustergültig, geradezu ein mustergültiges Bild an Klarheit, was der Eigentümer eigentlich will.

Die ÖIAG soll jetzt ein Konzept entwickeln. (Ruf: Möglichst!) Ja, "möglichst" ein Konzept entwickeln! – Aber auf was hin? – Das läuft offenbar alles im informellen Raum ab: Der Finanzminister sagt den Direktoren der ÖIAG vermutlich nur informell, was er eigentlich will, denn im Gesetz steht es nicht!

Es ist ja nicht einmal entschieden, ob der Bund seinen Privatisierungserlös maximieren will. – Das zum Beispiel stand seinerzeit im Ermächtigungsgesetz über die CA. Hier steht jetzt nichts Derartiges. Die ÖIAG soll irgend etwas machen. – Sicherlich wird die ÖIAG ein Konzept ausarbeiten. Aber was für eines?

Genausowenig wird erläutert, warum die ÖIAG einen Anteil von zumindest 25 Prozent behalten soll. Herr Eder hat das hier zwar erklärt, aber das ist für mich bei allem Respekt vor Herrn Kollegen Eder nicht maßgeblich. Wenn es einen bestimmten Grund dafür gibt, dann gehört er in die Erläuterungen zu diesem Gesetz hinein. Da steht aber nichts darüber, gar nichts! (Zwischenruf des Abg. Marizzi. – Ja, der Herr Marizzi wird es mir dann erklären, aber das ist mir jetzt auch Wurscht. Es steht nicht im Gesetz!

Ungeregelt ist zum Beispiel auch noch etwas anderes, und zwar, was der Eigentümer des Dorotheums – das ist immer noch der Bund – eigentlich mit den Immobilien des Dorotheums selbst zu tun gedenkt. (Zwischenruf des Abg. Eder. )


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