Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 69

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Markt befindet sich in starkem Wettbewerb, und nicht immer wird dabei mit Glacéhandschuhen gekämpft.

Besonders weil aufgrund der budgetären Situation der öffentlichen Hand nicht damit gerechnet werden kann, daß der Eigentümer, der Bund, bedeutende finanzielle Mittel für zukünftige Investitionen bereitstellen kann, ist es notwendig, dem Dorotheum den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Dies muß allerdings aufgrund der geschilderten sozial- wie kulturpolitischen Bedeutung vorsichtig und mit Augenmaß erfolgen. Ein Ausverkauf an die Konkurrenz – und da gibt es, sowohl, was den Auktionsbereich, aber vor allem auch, was den freien Verkauf angeht, natürlich entsprechende Begehrlichkeiten – ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die im ersten Schritt geplante und nunmehr in diesem Gesetz vorgesehene Übertragung der hundertprozentigen Anteilsrechte des Bundes an die ÖIAG stellt somit ohne Zweifel eine sinnvolle Maßnahme dar, weil damit das reiche Know-how der ÖIAG auch in diesem Fall genützt werden kann.

Meine Damen und Herren! Unbeeinflußt von möglichen tagespolitischen Querelen soll die ÖIAG ein Konzept erarbeiten, das als zentralen Punkt die vorrangige Privatisierung über die Börse zu einem möglichst hohen Anteil für österreichische Anleger vorsieht. Das Muster der ATW mag dabei wohl als Vorbild dienen. Bei konsequenter und vorsichtiger Marktpolitik ist es durchaus möglich, durch entsprechende Steuerung der Erstplazierung – etwa über kleinere Zuteilungen – die angestrebten Ziele zu erreichen.

Wichtig ist, wie erwähnt, daß eine bloße Veräußerung des Marktes an die Konkurrenz, was klarerweise nur zum Schaden des Unternehmens wäre, vermieden wird. Immerhin dürfen wir nicht vergessen, daß von den bevorstehenden Maßnahmen auch über 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein werden. Und gerade auch die Wahrung ihrer Rechte ist mir in diesem Zusammenhang ein besonderes Anliegen. Nicht zuletzt aus diesem Grund erscheint es auch begrüßenswert, daß gesetzlich festgelegt wird, daß ein Anteil von mindestens 25 Prozent im Eigentum der ÖIAG bleiben soll.

Ob es tatsächlich zu einer Umwandlung der derzeitigen Dorotheum Auktions-, Versatz- und Bank Ges.m.b.H. in eine Aktiengesellschaft kommen soll, muß ebenfalls erst von der ÖIAG geprüft werden. Danach kann eine etwaige Empfehlung der Bundesregierung vorgelegt werden. Der endgültige Zuschlag – falls es nicht zu einer Börsenplazierung kommt – obliegt letztendlich der Hauptversammlung.

Zusammenfassend ist aus meiner Sicht somit festzuhalten, daß der vorliegende Antrag auch im Hinblick auf die zukünftige Marktbehauptung des Dorotheums den richtigen Weg darstellt, daß aber eine Reihe von Gegebenheiten für eine äußerst weitsichtige und behutsame Vorgangsweise spricht. Die Übertragung an die ÖIAG ist somit meines Erachtens ohne Zweifel ein richtiger Schritt. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

12.35

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich schließe nahtlos an Herrn Kollegen Eder an und bin absolut nicht seiner Meinung. Über die Privatisierung des Dorotheums kann man debattieren, aber das Gesetz, wie es derzeit vorliegt, ist legistisch abenteuerlich, würde ich sagen. Warum? – Dieses Gesetz regelt wichtige Dinge nicht, dafür ist es unsinnig im Detail.

Es regelt wichtige Dinge nicht. Vor allem beachtet es folgende Regel nicht: Wenn ich so ein Unternehmen habe, also der Eigentümer bin, das bestimmten Regeln, bestimmten Regulierungen unterliegt, und die Möglichkeit besteht, diese Regulierungen so zu ändern, daß das Unternehmen ertragreicher wird, als es vorher war, dann muß ich das vor der Privatisierung tun. Ich


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