Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 98

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Ich erinnere an den Versuch, der in Spanien bei 3 000 Schafen und in Holland in etwa bei 1 000 Kälbern läuft. Im Rahmen dieser Großversuche soll herausgefunden werden, in welcher Form diese Kennzeichnung durch Mikrochips möglich ist. – Es kann leicht sein, daß im Rahmen der Europäischen Union in einigen Jahren auch eine diesbezügliche Entscheidung getroffen wird.

Ganz kurz zu Frau Kollegin Motter. Sie hat beklagt, daß mit der Durchführung dieses Gesetzes die AMA beauftragt worden ist. Ich halte das aus ökonomischen Gründen für sinnvoll. Frau Kollegin Motter! Sie haben nämlich zwei Dinge verwechselt: Die AMA ist nicht für die Kontrolle zuständig. Lassen Sie mich das ganz deutlich sagen: Für die Kontrolle dieses Gesetzes bleiben weiterhin die Lebensmittelorgane nach § 35 Abs. 1 Lebensmittelgesetz zuständig. Das heißt, für die Sicherheit dieser Lebensmittel ist nicht die AMA zuständig, sondern sind weiterhin die Marktämter und die Lebensmittelpolizei in den Bundesländern zuständig. Mir ist es ein Bedürfnis, das ausdrücklich zu betonen.

Entscheidend ist aber – da gebe ich meiner Vorrednerin recht –, daß die Kennzeichnungsregelungen auch entsprechend vollzogen und kontrolliert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Österreich eine deprimierende Kennzeichnungsmoral beim Handel und bei den Bauern. Lassen Sie mich das mit aller Deutlichkeit einmal feststellen!

Wir haben letzte Woche versucht, in einigen Bereichen die Kennzeichnungsregelung zu überprüfen. Wir haben eine kleine Verordnung hergenommen, die Qualitätsklassenverordnung bei Kartoffeln. In Salzburg waren 97 Prozent der eingekauften Proben nicht gesetzeskonform ge-kennzeichnet, auf fast allen Märkten wurden erhebliche Mängel festgestellt, und das betraf den Handel genauso wie die Bauern, einschließlich der Bio-Bauern.

Ich darf Sie an die Diskussion vor zirka einem Jahr erinnern, als es um die Frage der Kennzeichnung von Eiern ging, als ebenfalls ganz klar nachgewiesen werden konnte, daß manipuliert wurde. Was ich heute hier vermisse, ist der konsumentenschützerische Aspekt von seiten der Freiheitlichen Partei. Es wird von den Freiheitlichen immer wieder betont, wie notwendig Information ist, aber heute fehlt mir dieser Diskussionsbeitrag, Kollege Pumberger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Enorm wichtig ist für den Verbraucher, entsprechende Informationen über Preis, Qualität und Herkunft zu erhalten. Nach einer Studie der Arbeiterkammer Salzburg verlangen 70 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher entsprechende Herkunftsangaben. Sie orientieren ihre Kaufentscheidung an der Angabe über die Herkunft, und erst danach folgen der Preis und die Qualität. Gerade aus diesem Grund ist es notwendig, Vertrauen zu geben, vertrauensbildende Maßnahmen zu setzen, sodaß sich die Verbraucher auf die Kennzeichnung verlassen können und als informierte Konsumenten ihre Kaufentscheidung treffen können.

Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es müßte in unser aller Interesse liegen, die Kennzeichnungsmoral in Österreich zu verstärken. Gleichzeitig muß es aber auch unser Anliegen sein, die Kontrolle derart zu evaluieren, daß sich die Verbraucher auf die materiell-rechtlichen Bestimmungen, auf die Einhaltung dieser Regelungen verlassen können.

Der informierte Konsument, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat Anspruch auf entsprechende Information. Mit dem Rindfleisch-Etikettierungsgesetz schaffen wir die Voraussetzung. Mein Appell gilt den Händlern und der Landwirtschaft: Schaffen Sie diese Voraussetzung, und die österreichischen Konsumenten werden es Ihnen danken! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.45

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Unsere österreichische Küche ist weltbekannt. Sie zeichnet sich


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