Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 114

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Kennzeichnende daran, das ist nämlich anders als bisher bei GATT und WTO: Hier geht man davon aus, daß im Prinzip alles hineinfällt, und das Wenige, das nicht hineinfällt, wird eben aufgezählt.

Nun zu den Antworten, die ich auszugsweise behandeln möchte. Auf die Frage, wie denn die offizielle österreichische Position zu diesem Vertragswerk lautet, antwortet der Kanzler sehr, sehr marginal, daß die österreichische Bundesregierung die Bemühungen unterstützt, die dieses MAI mit sich bringt, und er geht dann sofort zum effektiven Streitbeilegungsmechanismus über. Er bezeichnet diesen Mechanismus als einen effektiven.

Das ist einer der Kernpunkte, den dieses Abkommen hat, und für uns einer der größten Kritikpunkte, nämlich daß es zwar Investoren möglich ist, Staaten zu verklagen, und daß es keine Berufungsmöglichkeiten mehr dagegen gibt, daß es aber in Zukunft Staaten nicht mehr möglich ist, Investoren zu klagen oder Rechte einzuklagen, die an und für sich nationale Rechte sind. Und da sind wir beim wesentlichen Punkt: Es werden hier unserer Meinung nach nationale Rechte ausgehebelt. Es stellt sich für uns schon die Frage, ob wir einfach tatenlos zuschauen, wenn allein mit diesem Streitbeilegungsmechanismus österreichische Rechte ausgehebelt werden. Wenn das so realisiert wird, dann ist das sehr wohl eine Frage der österreichischen Verfassung. (Beifall bei den Grünen.)

Und Sie wissen das, denn in der Antwort auf unsere Frage, welche Vorschläge von der österreichischen Seite eingebracht wurden, gehen Sie genau auf das ein und sagen, daß es bei manchen Bestimmungen Vorbehalte gibt, weil sie nämlich unter Umständen die österreichische Gesetzeslage tangieren könnten. Sie formulieren das so: Es gebe hinsichtlich mancher Bestimmungen Vorbehalte, um der gegenwärtigen österreichischen Gesetzeslage weitgehend Rechnung zu tragen. – Bitte was ist "weitgehend"? Geht es darum, daß wir in Zukunft Gesetze einhalten, oder nicht?

Schade, daß Herr Klubobmann Khol nicht da ist, der immer vom "Verfassungsbogen" spricht. Also wenn es nur mehr darum geht, daß wir in Zukunft "weitgehend" die Gesetze einhalten, dann gibt das dem Parlament eine völlig neue Aufgabe und einen völlig neuen Sinn, denn dann könnten wir bei den Gesetzestexten, die wir in Zukunft diskutieren und verabschieden, gleich daran denken, was da alles entstehen könnte, wenn wir der Gesetzeslage nur mehr "weitgehend" entsprechen.

Der Bundeskanzler schreibt in seiner Antwort wortwörtlich: "weitgehend". Es geht darum, daß die Gesetzeslage "weitgehend" eingehalten wird, daß der Gesetzeslage "weitgehend" entsprochen wird.

Diese Frage werden wir in den nächsten Tagen noch weiter verfolgen, und wir werden auch noch weitere Schritte unternehmen. Es ist unserer Meinung nach der Verfassungsdienst einzuschalten. Es ist unserer Meinung nach zu überprüfen, inwieweit die österreichische Verfassung durch solche Abkommen massiv eingeschränkt wird oder auch einzelne Passagen außer Kraft gesetzt werden. Das ist ganz klar, wenn man diese Antwort hier liest. (Beifall bei den Grünen.)

Etwas anderes, vielleicht ein Schmankerl: Ihr Begriff von Öffentlichkeit und von öffentlicher Debatte. In diesem Zusammenhang gibt es einige Antworten, die man sich geradezu auf der Zunge zergehen lassen kann. Auf eine unserer Fragen antworten Sie uns mit dem Hinweis auf die Internet-Homepage des multilateralen Investitionsabkommens. Also das ist für mich nicht der Begriff von Öffentlichkeit, daß wir, wenn es um weitgehende transnationale Bestimmungen mit Gesetzeskraft geht, sowohl als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen denn auch als Politikerinnern und Politiker auf die Internet-Homepage derer verwiesen werden, die das Abkommen verfaßt haben und maßgeblich mittragen.

Aber nicht genug damit, Sie antworten auch weiter hinten, daß die bereits erarbeiteten Unterlagen – da kann ich nur in Klammern hinzufügen: Bitte welche?, denn wir haben keine – einer tiefgreifenden Diskussion in der Öffentlichkeit unterzogen werden sollten, mit den Sozialpartnern – und dann folgen in Ihrer Antwort nur schöne Worte. Wenn Sie das ernst meinen, dann führen Sie bitte das, was Sie bisher erarbeitet haben, dringendst einer parlamentarischen Be


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