Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 131

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Herr Dr. Feurstein! Das ist der "große Erfolg" Ihrer 1,5 Milliarden Schilling, die Sie jetzt haben. Das alles haben Sie uns weggenommen! Die Hilfsmittel und Heilbehelfe wurden uns weggenommen, teilweise auch mit der Begründung, daß es jetzt das Pflegegeld gibt und daß diese Leistungen doch bitteschön aus dem Pflegegeld bezahlt werden sollten. Herr Dr. Feurstein! Sie und auch andere Abgeordnete hier wissen doch, daß das Pflegegeld ausschließlich für die persönliche Hilfe und Betreuung gedacht ist. Wenn ich mir daher Hilfsmittel oder Heilbehelfe davon kaufe, dann ist dies laut Gesetz eine Zweckentfremdung. – Das ist eine Tatsache. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Pumberger. )

Sie wissen auch folgendes: Ein Mensch, der heutzutage einen Rollstuhl braucht, aber nicht mehr berufstätig ist, hat nur Anspruch auf einen einzigen Rollstuhl. Ist dieser Rollstuhl kaputt, dann hat er Pech gehabt. Ist man berufstätig, dann hat man das "Privileg", zwei Rollstühle zu bekommen, weil sonst könnte es passieren, daß man vielleicht einen Tag oder drei Tage in den Krankenstand gehen muß, wenn der Rollstuhl kaputt ist und repariert werden muß. Das würde natürlich Kosten verursachen. Ist ein Behinderter jedoch nicht mehr berufstätig, dann mutet man ihm zu, diese ein, zwei oder drei Tage im Bett oder im Fauteuil zu bleiben. – Das ist die Tatsache. Solche Zustände haben wir in Österreich!

Mein Rollstuhl kostet 85 000 S. Da können Sie anrufen, wen oder welchen Bandagisten Sie wollen, und zwar in ganz Österreich: Dieser Rollstuhl kostet überall dasselbe. Das heißt, es gibt praktisch überhaupt keinen Wettbewerb, sondern das sind zementierte Preise quer durch alle Bandagistenbetriebe Österreichs. Diese Preise kommen aber auch nicht "von irgendwo her", sondern Sie wissen, daß die Bandagisten nicht nur in den Innungen sitzen, sondern auch in den Sozialversicherungsträgern. Diese Preise macht man sich gemeinsam aus. Und alles, was an Mehrkosten entsteht, haben die Betroffenen zu tragen.

Mein Rollstuhl kostet ganz konkret, wenn ich ihn mir heute aus New York schicken lasse, 42 000 S – und keinen Schilling mehr! Aber in Österreich kassiert man dafür 85 000 S. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wo verbleibt denn diese Differenz von 43 000 S? – Wenn Sie ehrlich sind und sich das wirklich überlegen, dann wissen Sie, wo dieses Geld bleibt, nämlich in der Verwaltung und in den Handelsspannen der einzelnen Betriebe, die sich auf Kosten der Behinderten und der Steuerzahler bedienen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete, bitte den Schlußsatz!

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Das kann in Zukunft nicht mehr so weiter gehen! Unsere Hilfsmittel- und Heilbehelfeversorgung muß sichergestellt werden, und sie muß für uns Betroffene auch leistbar sein. (Beifall bei den Grünen.)

17.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 693/A (E) der Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen betreffend Heilmittel und Heilbehelfe, Versäumnisse im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, eine Frist bis 16. Juni 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

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Als nächstes kommen wir jetzt zu einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 429/A der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrensgesetz 1973 geändert wird, eine Frist bis 11. Mai 1998 zu setzen.


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