Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 14

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Dr.  Schmidt: Woher nehmen Sie das, daß das ohne Reaktion geschieht? Das ist doch nicht wahr!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem kürzlich erschienenen Buch und in einer Artikelserie wurde fälschlicherweise behauptet – und Sie haben das auch heute wieder gesagt, Frau Abgeordnete –, daß die Polizei das Abhören von GSM-Handies im Griff hat, und es wurde der Anschein erweckt, daß die Polizei wahllos Mobiltelephone unter Einsatz eines sogenannten Word-scanners abhört. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, entspricht nicht der Wahrheit. Die österreichische Exekutive tut das nicht. (Abg. Dr. Schmidt: Doch! Wollen sie’s oder nicht?)

Die Realität sieht so aus, daß eine Telephonüberwachung, um Ihnen das nur als Beispiel zu sagen, nur mit richterlicher Genehmigung möglich ist. Die Realität sieht so aus, daß wir derzeit auch gar nicht die technischen Voraussetzungen haben, diese GSM-Handies abzuhören. Und selbst wenn die österreichische Exekutive diese technischen Voraussetzungen hat, kann das nur mit richterlichem Auftrag geschehen.

Auch um die sogenannten Wertkartentelephone gab es vor nicht allzulanger Zeit eine sehr lange und intensive öffentliche Diskussion. Dabei wurden die Probleme, die die österreichische Exekutive mit diesen Wertkartentelephonen hat, meiner Ansicht nach verharmlost. Tatsächlich – und das kann ich jederzeit nachweisen – wird diese Art von Telephonen von Straftätern vor allem im Suchtgiftbereich immer häufiger verwendet. (Abg. Dr. Schmidt: Die schreiben auch Briefe! Wollen Sie das Briefgeheimnis aufgeben?) Dieses Problem betrifft nicht nur Österreich, sondern stellt auch in anderen europäischen Staaten die Exekutive bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor eine schwere Aufgabe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Rufdatenrückermittlung haben wir bereits in der Vergangenheit eine Fülle von Fahndungserfolgen gehabt, und ich glaube nicht, daß es in unserem Interesse sein kann, uns dieses wichtige Fahndungsmittel aus der Hand nehmen zu lassen. Deshalb bestehen Bestrebungen im Bereich der Europäischen Union, einheitliche Regelungen für Wertkartentelephone auszuarbeiten.

Frau Abgeordnete Schmidt, um das hier ganz klar zu sagen: Es geht mir und es geht dem österreichischen Innenministerium dabei nicht um ein Verbot dieser Wertkartentelephone.

Was wir wollen, ist, daß auch Wertkartentelephone registriert werden, daß wir wissen, wer der Eigentümer dieser Wertkartentelephone ist. Wir sehen diese Problematik europaweit und wollen deshalb, wenn es zu einer Regelung kommt, nur eine europaweite Regelung. Es wird keinen österreichischen Alleingang geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bestimmungen über das Abhören von Telephonen oder die der technischen Observation sind rechtlich sehr eng gefaßt, und die Auflagen für die österreichische Exekutive sind durch die Gesetzeslage zum Glück sehr streng. Das gilt auch, wie ich bereits erwähnt habe, für die neuen Ermittlungsmethoden, die ab 1. Juli dieses Jahres der österreichischen Exekutive zur Verfügung stehen.

Ich darf Ihnen sagen, daß wir derzeit eine entsprechende Sondereinheit aufstellen, die direkt dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit unterstellt ist, und daß wir sehr genau schauen werden, welche Personen in dieser Sondereinheit tätig sind, mit welcher Ausrüstung und mit welcher Ausbildung. Das professionelle Vorgehen unter Wahrung der absoluten Datenschutzsicherheit muß und wird auch gewährleistet sein. Diese Einheit wird sich aber nicht nur mit dem Abhören beschäftigen, sondern sich auch dem Abwehren von Lauschangriffen widmen, damit eventuellen Lauschangriffen von privaten Personen, aber auch von ausländischen Geheim- und Nachrichtendiensten ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Telefonüberwachungen werden – das kann ich Ihnen bestätigen und versichern – nur bei ausreichender Verdachtslage eingesetzt und auch nur dann, wenn ein entsprechender Erfolg zu erwarten ist. (Abg. Dr. Schmidt: Genügt die Verwendung eines Wortes für den Verdacht?)


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