Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 13

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privaten und halböffentlichen Institutionen gibt. Ich glaube, es ist der richtige Weg, daß wir uns auch auf diese zweite Ebene sehr stark konzentrieren.

Zu dem, was Sie gesagt haben, aber auch zur prinzipiellen Diskussion möchte ich feststellen, daß dieses Szenario, das von manchen an die Wand gemalt wird, nämlich einer totalen Überwachung der Österreicherinnen und Österreicher, ein Szenario ist, das, zumindest was die österreichische Exekutive betrifft, in keiner Weise der Realität entspricht und auch jeder Grundlage entbehrt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichische Exekutive und das Innenministerium schaffen durch die neuen Ermittlungsmethoden keinen "Staat im Staat" und keinen "gläsernen Menschen", sondern wir operieren, wenn wir diese neuen Ermittlungsmethoden einsetzen – und wir werden sie erst ab 1. Juli 1998 einsetzen können –, auf den Grundlagen des Rechtsstaates, auf der Grundlage einer vorbildlichen österreichischen Datenschutzgesetzgebung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bei der Beschlußfassung im Parlament im vergangenen Jahr sehr viele Kontrollmechanismen eingezogen, und ich möchte sehr offen zugeben, daß sich bezüglich dieser Kontrollmechanismen alle drei Oppositionsparteien in der Diskussion sehr stark eingebracht haben. Es ist von den beiden Regierungsparteien, aber auch von den zuständigen Ministerien alles getan worden, um auch die Wünsche, die Befürchtungen und die Ängste der Oppositionsparteien zu berücksichtigen.

Wir haben deshalb zusätzlich eine zeitliche Befristung der neuen Ermittlungsmethoden eingeführt. Im Bereich des Innenministeriums werden wir eine Geheimschutzordnung erlassen, die größtmöglichen Schutz vor Weitergabe von geheimen Daten oder privaten Daten bieten soll. Wir haben zusätzlich einen Rechtsschutzbeauftragten eingeführt. Es wurde klargestellt, daß, wenn diese Methoden eingesetzt werden, eine Verhältnismäßigkeit zum Zweck der Maßnahme zu wahren ist. Es wurde klargestellt und auch gesetzlich fixiert, daß diese neuen Ermittlungsmethoden nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn es um organisierte Kriminalität geht oder darum, Verbrechenstatbestände aufzuklären, die mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe belegt sind. Wir haben klargestellt, daß gewisse Berufsgeheimnisträger ausgenommen sind, und es gibt eine jährliche Berichtspflicht an das österreichische Parlament durch den Justizminister.

Ich glaube daher, wir haben die Umsetzung der neuen Ermittlungsmethoden sehr ernst genommen. Wir haben versucht, ein Netz zu schaffen, das doch einigermaßen gewährleisten kann, daß es hier zu keinen Mißgriffen und zu keinen Überschreitungen kommt.

Ich bin der Auffassung, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß jede Österreicherin und jeder Österreicher ein Grundrecht auf Datenschutz hat, ein gesetzliches Recht auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten hat. Deshalb sollten wir uns auch Gedanken darüber machen, daß die moderne Kommunikationsgesellschaft den Menschen durchsichtiger gemacht hat. Eine eingehende Befassung mit dieser Problematik zeigt, daß die Gefahr und die Bedrohung der Intimsphäre durch private und halböffentliche Institutionen größer sind als die heraufbeschworene Gefahr der neuen Ermittlungsmethoden durch Gendarmerie und Exekutive.

Wie ich bereits ausgeführt habe, operiert die österreichische Exekutive unter strengen gesetzlichen Auflagen und unter Aufsicht der Justiz. Es werden aber Daten im privaten Bereich mehr oder minder unkontrolliert und mehr oder minder unkontrollierbar weitergegeben, teilweise verrastert oder miteinander verknüpft. Diesen quasi gesetzesfreien Raum nutzen unter anderem Privatdedektive, Handelsketten, Adressenhändler und andere Institutionen. In diesen Bereichen soll angeblich gerastert werden, sollen angeblich Lebensgewohnheiten, Kaufneigungen ermittelt werden, sollen angeblich Wegdiagramme gezeichnet werden und sollen, was offensichtlich ist, wenn man sich die Zusendungen ansieht, die jeder einzelne von uns bekommt, auch personenbezogene Daten gehandelt werden. Dies geschieht weitgehend ohne Reaktion all jener, die hinter jeder polizeilichen Ermittlung einen Anschlag auf die Bürgerrechte vermuten. (Abg.


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