Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 17

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich denke, es ist sicher so, daß der Datenschutz als Grundrecht eine der sensibelsten Materien ist. (Abg. Dr. Schmidt: Das sag ich doch!) Es ist weiters auch so – da stimme ich Ihnen völlig zu –, daß sich die Qualität einer Demokratie am Umgang mit Daten, also am Datenschutz, mißt. Das ist überhaupt keine Frage.

Es ist allerdings meines Erachtens nicht lauter, zu sagen, es gebe die Möglichkeit von Mißbrauch, daher wäre alleine schon deswegen der Innenminister in die Verantwortung zu nehmen, daher wäre mehr oder weniger der Mißbrauch, der erwiesenermaßen insbesondere im privaten Bereich vorliegt, etwas, was die Regierung zu vertreten habe. Ich glaube, Sie sollten auch das zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, was der Herr Bundesminister vorhin gesagt hat. (Weitere Zwischenrufe der Abg. Dr. Schmidt. ) Es ist bekannt, Frau Kollegin, daß im privaten Bereich Datenmißbrauch stattfindet, und das gilt es zu bekämpfen. Das ist überhaupt kein Thema, und in diesem Punkt werden Sie sicherlich die Sozialdemokratie immer auf Ihrer Seite haben. Es darf zu keinen Datenmißbräuchen kommen, und es müssen Instrumentarien eingerichtet werden, um sie zu verhindern.

Ich bin völlig Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, man müsse dafür Sorge tragen, daß im Heeres-Nachrichtenamt eine effiziente Überwachung stattfindet – das ist keine Frage –, der Punkt ist nur folgender: Das, was wir bisher diskutiert und beschlossen haben – insbesondere in der Frage Rasterfahndung und Lauschangriff –, nimmt darauf bereits Rücksicht. Ich kann mich noch erinnern, daß wir hier über die Frage des Rechtsschutzbeauftragten, der ja wirklich ein starkes Kriterium sein soll, diskutiert haben. In dieser Debatte gab es Schmährufe wie: diese Einrichtung sei ineffizient, sie wäre bloß ein Scheinmäntelchen und so weiter.

Ich glaube, man muß wirklich die Punkte aufgreifen und fragen, wo Gefahren bestehen. (Abg. Dr. Schmidt: Die Gefahr besteht im Mißbrauch, das wissen Sie ganz genau!) Man muß auf der anderen Seite allerdings auch realistisch damit umgehen. Und die ehemalige Diskussion darüber, ob zum Beispiel der Rechtsschutzbeauftragte nur ein Scheinargument sei oder nicht, war sicherlich im Sinne des Datenschutzes und dessen notwendiger Entwicklung nicht sehr hilfreich. Das gilt jetzt auch in der gegenständlichen Diskussion.

Wir sollten nicht so tun, als gäbe es nicht bereits seit längerem in der Strafprozeßordnung die Möglichkeit einer Telephonüberwachung. Tatsache ist, daß sich die Technik – wie Sie das auch richtig dargelegt haben – in einer sehr schnellen Art und Weise weiterentwickelt und daß dieses Instrumentarium auch auf die technische Entwicklung transponiert werden muß. Und daher ist es auch legitim, die Frage zu stellen, ob nicht, wenn derzeit stationäre Telephoneinrichtungen überwacht werden können, die Entwicklung aber in zunehmendem Maße in Richtung tragbarer Einrichtungen geht, unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie derzeit beim stationären Netz vorgesehen sind, auch das GSM-Handynetz überwacht werden darf. (Abg. Dr. Schmidt: Aber nur unter den gleichen Voraussetzungen!) Und ich sage, das ist vergleichbar, das ist angemessen, und daher sollten auch hier entsprechende Möglichkeiten bestehen, und zwar auch nur unter Zuhilfenahme eines massiven Rechtsschutzes, nämlich nur mit richterlicher Genehmigung.

Frau Kollegin! Wenn Sie zu Recht sagen, daß es immer wieder die Möglichkeit des Mißbrauchs von Daten für Private geben wird (Abg. Dr. Schmidt: Auch für die Exekutive!), dann muß man unterscheiden, was einerseits amtlich möglich ist und was wir an Instrumenten der Exekutive in die Hand geben – was die Möglichkeit eines Mißbrauches nicht vorsieht und sehr prohibitiv gegen einen derartigen Mißbrauch ist – und welche Möglichkeiten von Mißbräuchen es auf der anderen Seite trotz der Gesetzeslage im privaten Bereich gibt und wie diesen vorzubeugen ist.

Ich meine, da muß man ganz einfach differenzieren und sagen, es ist notwendig, Mißbrauch zu verhindern und mit Nachdruck darauf zu achten, daß der Datenschutz gewahrt bleibt. Aber ich glaube, es ist nicht zulässig, daß man undifferenziert das bestehende Reglementarium kritisiert und es mit dem Hinweis auf privaten Mißbrauch, der mit diesem Reglementarium in gar keinem Zusammenhang steht, attackiert. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

9.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite