Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 74

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Druck von seiten der ÖVP ausgesetzt ist. (Abg. Dr. Lukesch: Aber nein, Frau Petrovic!) Das würde mich sehr freuen!

Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit medialen Ausführungen über Herrn Dr. Waldner, der als Person von mir in keiner Weise kritisiert wird, hieß es, er sei für diesen Wahlkampf des Bundespräsidentschaftskandidaten Dr. Klestil karenziert worden. Herr Dr. Waldner hat seinen Rechtsanwalt beauftragt und eine Zeitung geklagt, mit dem Hinweis, er sei gar nicht karenziert worden, sondern es handle sich um eine Personalleihe.

Meiner Meinung nach ist das rechtlich nicht gedeckt. Der Stellenplan, der Dienstpostenplan des Bundes wird von diesem Haus, vom Parlament, mit dem Budget, mit dem Fahrzeugplan, als Gesetz verabschiedet. Es bedürfen daher jegliche Ausnahmen davon einer gesetzlichen Ermächtigung, und die gesetzlichen Ermächtigungen sind in dem von Herrn Präsidenten Fiedler offenbar als nicht mehr ganz modern eingeschätzten Beamten-Dienstrecht taxativ aufgezählt. Das sind eben die Karenzierungen, das ist der unbezahlte Sonderurlaub aus persönlichen oder familiären Gründen, das ist die Dienstzuteilung oder die Außerdienststellung, wenn ein Beamter, eine Beamtin selbst als Kandidatin in einen Wahlkampf geht. – Das alles trifft hier nicht zu.

Ich frage mich und ich frage den Präsidenten des Rechnungshofes: Welche Rechtsgrundlage hat diese so bezeichnete Personalleihe? Und wenn es eine Leihe ist, wenn es ein Geschäft ist, wenn das überhaupt rechtlich möglich ist, so ein Geschäft abzuschließen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes – was ich bestreite und in Abrede stelle, denn sonst bräuchten wir das ganze Personalrecht nicht –, dann frage ich Sie: Wo liegt der Nutzen für die Republik Österreich? Müßte es da nicht zumindest so sein, daß die Republik Österreich und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler keinen Schaden aus der ganzen Angelegenheit haben?

Und wenn ich dann höre, es seien im Wahlkampf 1992 lediglich die direkten Personalkosten von der ÖVP getragen worden – jetzt sollen sie von der Industriellenvereinigung getragen werden –, dann muß ich schon fragen: Was ist mit den Sozialabgaben? Was ist mit den Lohnnebenkosten? Was ist mit einer Verzinsung? Was ist mit den Wohnungskosten? (Beifall bei den Grünen.)

Das ist ein "schönes" Geschäft für die Republik Österreich, wo der eine, nämlich die ÖVP und der schwarz-blaue Kandidat Klestil, alle Vorteile aus diesem Geschäft schöpft und alle Nachteile zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgehen. Das sind keine vollen Kosten, meine Damen und Herren! Und warum soll die öffentliche Hand, warum sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für einen von mehreren Kandidatinnen und Kandidaten einen Teil der Wahlkampfkosten zahlen? Nach welcher gesetzlichen Anordnung ist denn das gedeckt, meine Damen und Herren? Das ist rechtswidrig! (Beifall bei den Grünen.)

Unserer bescheidenen Schätzung nach handelt es sich zumindest – Daten werden uns ja nicht offengelegt – um eine Viertelmillion Schilling (Abg. Dr. Schwimmer: Wer zahlt die Polizei in Sachen Dr. Wabl?) , und ich meine, Sie hätten großen Handlungsbedarf, dieses Geld zurückzuzahlen, und zwar schleunigst!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic, Wabl, Freunde und Freundinnen betreffend staatliche Finanzierung des Wahlkampfbüros des Bundespräsidentschaftskandidaten Dr. Klestil

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird

1. aufgefordert, der ÖVP die im Jahre 1992 angelaufenen, noch nicht refundierten Gesamtkosten für Dr. Waldner nachträglich in Rechnung zu stellen;


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