Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 127

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Ich lade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ein: Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit etwas weitergeht! Dann können wir für die Zukunft eine sinnvolle Lehrlingsausbildung erwarten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Koppler. )

16.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Herrn Abgeordneten Dolinschek erläuterte Entschliessungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und wird dann zur Abstimmung gebracht werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek und Kollegen betreffend Entlastung der österreichischen Ausbildungsbetriebe und Attraktivierung der Lehre

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzentwürfe zuzuleiten, die

1. ein vom Bund finanziertes Lehrlings-Leistungsstipendium für überdurchschnittliche Leistungen bis zur Höhe der für AHS-Schüler im Vergleich mehr anfallenden Kosten,

2. einen Lehrlingsausbildungsfreibetrag in Höhe von 30 % des Aufwandes für Ausbildungsbetriebe,

3. die Nichtberücksichtigung der Lehrlingsentschädigungen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer,

4. eine gesetzliche Festlegung einer jährlichen Mindeststeigerung der Lehrlingsentschädigungen im Ausmaß der sonstigen kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen im jeweiligen Wirtschaftszweig (Mindestlehrlingsentschädigung),

5. eine frühzeitig einsetzende Information aller Schüler über sämtliche Bildungs- und Berufsmöglichkeiten im Bereich der Lehre bzw. eine im Rahmen der Möglichkeiten effiziente Eignungsprüfung für die jeweiligen Lehrberufe,

6. eine Neuorganisation der Lehrlingsausbildung durch eine nach Wirtschaftsbereichen getrennte, konzentrierte schulische Ausbildung anstelle des polytechnischen Lehrganges vor der berufsspezifischen betrieblichen Lehre,

7. die Einführung der Anlehre in Form einer zweijährigen Ausbildung, um Jugendlichen, die eine volle Lehre nicht bewältigen, die Möglichkeit zu bieten, dennoch eine Abschluß zu erwerben,

8. die Schaffung von sogenannten Flächenberufen,

9. eine verbesserte verpflichtende Aus- und Weiterbildung der Berufsschullehrer,

10. eine allgemeine Förderung einer Lehrlingsweiterbildung im Ausland,

11. eine Verlängerung der Probezeit auf drei Monate zu Beginn des Lehrverhältnisses,

12. folgende Regelungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes:

Eine Beseitigung oder Änderung aller Regelungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, vordringlich aber im Bereich der Jugendlichenbeschäftigung, die eine – verglichen mit dem konkreten Nutzen für die Arbeitnehmer – unverhältnismäßig große Belastung für die Betriebe darstellen oder verhindern, daß Lehrlinge die von ihnen zu erlernenden Arbeiten auch ausführen dürfen. Insbesondere soll


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