Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 171

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Zum Wirtschaftsflexibilisierungsgesetz im Detail:

Artikel I und Artikel II beschäftigen sich mit dem Fragenkomplex, wie es ermöglicht werden kann, mehr Gestaltungsmöglichkeiten der innerbetrieblichen Mitbestimmung – dort, wo der Zeitsouveränität der Mitarbeiter am meisten Rechnung getragen werden kann –, mehr Verantwortung in die Betriebsräte hineinzutragen, und zwar unter dem ganz klaren Prätext, daß die Gewerkschaft die neue Aufgabe bekommt, die Betriebsräte bei diesen Verhandlungen zu begleiten.

Artikel III betrifft das Arbeitsruhegesetz. Hiebei geht es darum, eine alte österreichische Tradition wiederzubeleben. Es gab bis in die sechziger Jahre hinein den silbernen und den goldenen Sonntag vor Weihnachten. An diesen zwei Sonntagen vor Weihnachten durften die Geschäfte – auch mit Mitarbeitern – geöffnet sein. Ich glaube, man könnte eine große Entzerrung des Weihnachtseinkaufsdruckes bewirken, wenn an den vier Sonntagen vor Weihnachten – zunächst probeweise – auch Mitarbeiter beschäftigt werden könnten. (Abg. Öllinger: Wieso soll das eine "Entzerrung" sein? Was ist daran eine Entzerrung?)

Ich weiß nicht, Herr Öllinger, ob Sie zu den Menschen gehören, die Weihnachtsgeschenke einkaufen. Haben Sie sich schon einmal die Hektik des Weihnachtsgeschäfts angeschaut? – Ich glaube, das wäre ein ganz wesentlicher Schritt in Richtung Kundenorientierung. Denn dann haben die Menschen Zeit, Geschenke zu kaufen, und an vier Sonntagen ist den Handelsangestellten Arbeit zumutbar. – Übrigens haben wir auch festgelegt, daß Arbeitnehmer gegebenenfalls das Recht haben, diese Arbeit nicht zu machen. Ich will mich jetzt aber nicht im Detail verlieren.

Artikel IV betrifft das Feiertagsruhegesetz. Dabei geht es um den ganz klassischen Satz: Wie kann man zu höheren Bruttolöhnen kommen, ohne die Arbeitskosten zu erhöhen? – Österreich liegt innerhalb des Wirtschafts- und Währungsraumes mit seinen dreizehn Feiertagen an der absoluten Spitze. Würde man auf zwei Feiertage verzichten, was zweimal 0,43 Prozent beziehungsweise rund 1 Prozent der Jahresarbeitskosten ausmacht, dann könnte man im Gegenzug dazu die Bruttolöhne um 1 Prozent erhöhen.

Ich betone noch einmal, daß es wesentlich ist, mehr Spielraum bei den Bruttolöhnen zu gewinnen. Das ist aber nur möglich, wenn Sie die Arbeitskosten nicht weiter anheben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Feurstein. )

Herr Feurstein! Sie können natürlich die Arbeitskosten auch weiter anheben. Sie können das fortsetzen, was Sie jetzt fünf Jahre lang gemacht haben, nämlich die Arbeitskosten weiter anzuheben. Das wird aber gerade dort, wo Beschäftigung entstehen könnte, nämlich in den Klein- und Mittelbetrieben im Dienstleistungsbereich, zu weniger Beschäftigung führen. Unser Problem ist aber, daß wir die Potentiale nicht ausnützen können, die Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere Dienstleistungsbetriebe, haben. Wenn Sie die Arbeitskosten in einem Dienstleistungsunternehmen um 1 Prozent erhöhen, kommt es – im persönlichen Dienstleistungsbereich mehr, im industriellen Dienstleistungsbereich weniger – zu einer Gesamtkostenerhöhung von 0,3 bis 0,7 Prozent.

Die konkrete Frage ist also: Können Sie Bruttolöhne erhöhen, ohne die Arbeitskosten zu erhöhen und ohne die Wettbewerbsposition zu gefährden? – Es liegt dann selbstverständlich an der Verhandlung der Sozialpartner, daß diese Erhöhung in die Bruttolöhne einfließt und eine Lohn- und Einkommensteuerreform nicht zu einer Verzerrung in der Einkommensteuerprogression führt.

Artikel V betrifft das Urlaubsgesetz. – In diesem Punkt ist ärgerlich, daß die ÖVP mit zwei Stimmen spricht: Sie erklären Ihren Parteimitgliedern und den Mitgliedern der Wirtschaftskammer immer wieder, daß die Aliquotierung des Urlaubsanspruches Ihr Wunsch ist. Hier lehnen Sie jedoch Anträge des Liberalen Forums ab beziehungsweise lassen einen weiteren Antrag im Sozialausschuß liegen. – Das ist doppelbödig!


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